Wohn- und Betreuungsverzeichnis
für junge Menschen - Hinweis
LVR
Landes-
jugendamt


Hinweis für Eltern

Um die Betreuung von Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen in einer Einrichtung der Erziehungshilfe einzuleiten, muss bereits bei der Planung zwingend das örtliche Jugendamt eingeschaltet werden.

Zuständig ist das Jugendamt, bei dem die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Bei getrennt lebenden Eltern ist das örtliche Jugendamt des Elternteils zuständig, bei dem der junge Mensch hauptsächlich wohnt.

Bei Fragen z.Umgang mit diesem Programm: Herr Rahmfeld Telefon 0221/809-6768 Fax 0221/ 8284-1338