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Erstes integratives IT-Unternehmen in NRW eröffnet neuen Standort in Köln

AFB gGmbH eröffnet neue Niederlassung in Köln-Ehrenfeld / Land und LVR fördern Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Behinderung / Aufbereitung, Reparatur und Verkauf von Computern und Zubehör


Köln. 09. Juli 2010. Der erste als Integrationsunternehmen geführte IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen, die AFB gGmbH, eröffnet eine neue Niederlassung in Köln-Ehrenfeld. Die neuen Räumlichkeiten an der Subbelrather Straße wurden am Freitag offiziell eröffnet – in Anwesenheit des Kölner Bürgermeisters Hans-Werner Bartsch und der Sozialdezernentin des Landschaftsverbands Rheinland (LVR), Martina Hoffmann-Badache.

Freude bei allen Anwesenden bei der Eröffnung des AFB-Standorts in der Subbelrather Straße (v.l.n.r.): AFB-Mitarbeiter Markus Schmitz, Geschäftsführer Daniel Büchle, LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache und Bürgermeister Hans-Werner Bartsch

Freuen sich über die Eröffnung des neuen Kölner AFB-Standorts in der Subbelrather Straße (v.l.n.r.): AFB-Mitarbeiter Markus Schmitz, Geschäftsführer Daniel Büchle, LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache und Bürgermeister Hans-Werner Bartsch. (Foto: LVR, M. Krause)

In den neuen, größeren Räumen arbeiten derzeit fünf Beschäftigte und ein Auszubildender in den Bereichen zertifizierte Datenlöschung, Aufbereitung, Reparatur und Verkauf gebrauchter IT-Hardware. Vier von ihnen haben eine Schwerbehinderung. Zwei weitere Stellen sind noch offen und zwei Beschäftigte der Gemeinnützigen Werkstätten Köln (GWK) absolvieren hier derzeit ein Praktikum. Insgesamt arbeiten an den vier Unternehmens-Standorten in NRW - Essen, Köln, Jülich und Unna -  rund 50 Beschäftigte. Die Hälfte von ihnen sind Menschen mit einer Schwerbehinderung.

„Die AFB verbindet Ressourcen sparende Wiederverwertung von PCs, Druckern und Laptops mit dem sozialpolitischen Ansatz, Menschen mit Behinderung berufliche Perspektiven zu geben", freute sich die LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache. Integrationsunternehmen seien ganz normale, wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, die sich auf dem Markt behaupten müssen, erläuterte sie. Der LVR zahlt einen Zuschuss zu den Personalkosten, um den besonderen Aufwand auszugleichen, der mit der Beschäftigung eines hohen Anteils – mindestens 25 Prozent - schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden ist. Darüber hinaus fördern der LVR und das Land Nordrhein-Westfalen die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung mit Zuschüssen zu den Investitionskosten. Eine solche Förderung stünde aber grundsätzlich allen Arbeitgebern offen, die Menschen mit Handicap einstellen, betonte Hoffmann-Badache: „Nachahmung ist ausdrücklich erwünscht!"

Die AFB gGmbH wurde 2004 im baden-württembergischen Ettlingen gegründet und ist bereits  seit 2007 in Köln aktiv – bisher in den Räumen der Gemeinnützigen Werkstätten Köln. Im August 2008 hatte der LVR die AFB gGmbH als Integrationsunternehmen anerkannt.

Für AFB war die Erweiterung durch den neuen Standort in Köln nötig geworden, weil man beispielsweise mit WDR und RTL oder den DEVK-Versicherungen neue Großkunden gewonnen hatte: „Große Konzerne mit sozialer Verantwortung überlassen der AFB kostenlos ihre nicht mehr benötigte IT-Hardware", erklärt der Geschäftsführer Daniel Büchle das Konzept: „Wir holen die Geräte ab, inventarisieren, testen, reparieren und reinigen sie und stellen eine qualitätsgesicherte Datenlöschung sicher." Die Gebrauchtgeräte werden dann über Lagerverkäufe oder online weiter verkauft. Die Arbeit mit den Kolleginnen und Kollegen mit Handicap sei ausgesprochen positiv, so Büchle: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicap dankbar sind für die berufliche Chance, und dies mit hohem Einsatz und großer Zuverlässigkeit zurück geben."

Als Verkäufer und Techniker arbeitet Markus Schmitz, einer der AFB-Beschäftigen mit Handicap. Auch die Bearbeitung von online-Bestellungen gehört zu seinen Aufgaben.

Als Verkäufer und Techniker arbeitet Markus Schmitz, einer der AFB-Beschäftigen mit Handicap. Auch die Bearbeitung von online-Bestellungen gehört zu seinen Aufgaben. (Foto: LVR, M. Krause)

Für die zweite Jahreshälfte sind für Köln und die anderen Standorte Erweiterungen geplant. Insgesamt sollen 40 sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen werden, davon 20 für Menschen mit Schwerbehinderung. Für diese Erweiterung haben das NRW-Arbeitsministerium und der LVR insgesamt 312.000 Euro an Investitionskostenzuschüssen bewilligt. In Planung sind neue Standorte in Aachen, Düsseldorf und Bonn.

Einer der Menschen mit Handicap, die in der AFB-Filiale in Köln einen Arbeitsplatz gefunden haben, ist der 38-jährige Markus Schmitz. Der gelernte Büroinformationselektroniker hatte in der Vergangenheit trotz Kompetenz und guten Referenzen aufgrund seiner Erkrankung und körperlichen Beeinträchtigung keine Chance, auf dem regulären Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu bekommen. 2007 absolvierte er bei AFB in Köln ein erfolgreiches Praktikum und arbeitet seither als Techniker und Verkäufer. Schmitz freut sich darüber, in einem vielfältigen Aufgabenspektrum seine Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können.

Die AFB gGmbH ist eines von sieben Integrationsunternehmen in Köln. Rheinlandweit arbeiten in den knapp 70 Integrationsunternehmen derzeit rund 1.800 Menschen; die Hälfte von ihnen sind Frauen und Männer mit einer Schwerbehinderung. Als schwerbehindert werden Menschen bezeichnet, die einen amtlich anerkannten Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben.

Das Land Nordrhein-Westfalen und die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben Mitte 2008 das Programm „Integration unternehmen!" aufgelegt, mit dessen Hilfe innerhalb von drei Jahren landesweit 1.000 neue Arbeitsplätze für Menschen mit schwerer Behinderung in Integrationsprojekten geschaffen werden sollen.
Zur Förderung dieser und anderer Unternehmen verwendet der LVR Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die von den Unternehmen gezahlt werden muss, die keine oder zuwenig Menschen mit Behinderung beschäftigen. Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt zahlt eine Ausgleichsabgabe.
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