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Vorsicht – Kinder vor der Kamera

Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt rechtliche Grauzonen auf / LVR-Flyer gibt erste Hilfestellungen

Köln. 16. November 2007. Immer mehr Medienproduktionen und Fernsehformate entdecken Kinder als wichtige Darsteller. Und für viele Kinder geht mit der Teilnahme an einem Dreh ein Traum in Erfüllung. Doch nur die wenigsten Eltern sowie Produktionsfirmen wissen, dass sie sich strafbar machen können – denn Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Gesetz regelt den Ausnahmefall: Kinder ab sechs Jahren dürfen bis zu drei Stunden täglich vor die Kamera, bei Kindern ab drei Jahren sind es täglich zwei Stunden. Kinder unter drei Jahren dürfen grundsätzlich nicht vor die Kamera.

Bei etlichen neuen Medienformaten wie zum Beispiel Doku-Soaps passen die bestehenden Gesetze aber nicht immer. Dies bedeutet für die Eltern ein noch größeres Maß an Verantwortung. Um ihnen Hilfen an die Hand zu geben, hat das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland nun einen Flyer herausgegeben, der Eltern und Betreuer über Qualitätsmerkmale für kindgerechte Rahmenbedingungen informiert. Er zeigt auf, wann Eltern kritisch nachfragen sollten und welchen Schutz ihre Kinder in Medienproduktionen brauchen. Außerdem sind weitere Info-Adressen sowie Beratungsstellen genannt.

Der Flyer kann kostenlos beim Landesjugendamt unter Tel. (0) 221 / 809 – 60 93 oder per mail unter martina.horlitz@lvr.de bestellt werden. Er steht außerdem als Download unter www.jugend.lvr.de zur Verfügung.
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Birgit Ströter
LVR-Presseamt
Tel. (0) 221 / 809 – 77 11

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