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Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget ist ein großer Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit.

Sachleistung oder Geldbetrag

Menschen mit Behinderung haben die Wahl: Sollen die erforderlichen Hilfen als sogenannte "Sachleistung" bewilligt werden, oder soll der bewilligte Geldbetrag direkt an sie selbst ausbezahlt werden? Im zweiten Fall müssen die Betroffenen die Hilfe selbst organisieren. Sie können aber auch selbst bestimmen, wer diese Hilfe leisten soll.

Menschen mit Behinderung können Personen aus ihrem Umfeld (Familie, Freund*innen, Nachbar*innen) mit Unterstützungsleistungen beauftragen. Wenn allerdings Fachleistungen erforderlich sind, müssen diese von entsprechend ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.

Der Mensch mit Behinderung wird so zum Arbeitgeber für seine Assistenzkraft. Das bedeutet aber auch, Sorge dafür zu tragen, dass die beauftragten Personen sich bei der Krankenkasse und beim Finanzamt anmelden, da sie steuer- und versicherungspflichtig sind. Auch eine Beschäftigung auf 520-Euro-Basis muss in der Mini-Job-Zentrale der Knappschaft angemeldet werden.

Patrick Tilch hört Musik.

Berichte aus der Praxis

Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung berichten von ihren Erfahrungen mit dem Persönlichen Budget.

Zu den Praxisbeispielen

Wie erhalte ich ein Persönliches Budget?

Der Weg zum Persönlichen Budget ist der gleiche, wie bei der Beantragung von Sachleistungen. Zuerst wird der individuelle Unterstützungsbedarf mithilfe des Bedarfsermittlungsinstruments („BEI_NRW“) ermittelt. Auf dieser Grundlage werden die benötigten Unterstützungsleistungen dann in Geldbeträge umgerechnet und durch den LVR bewilligt. Die Auszahlung erfolgt im Falle eines Persönlichen Budgets an den Menschen mit Behinderung selbst (als sogenannte "Geldleistung") und nicht – wie bisher - an den Anbieter der Unterstützungsleistung (als sogenannte "Sachleistung").

Zur Bedarfsermittlung

Grafik: Information

Fragen zum Persönlichen Budget


Unser Fallmanagement hilft Ihnen bei Fragen und Problemen rund um die Antragsstellung. Welche Ansprechperson beim LVR zuständig ist, richtet sich danach, an welchem Ort die betroffene Person Unterstützung bekommt.

In der Ansprechpersonensuche finden Sie Ihre*n persönliche*n Fallmanager*in.

Das "trägerübergreifende" Persönliche Budget

Oftmals sind die Leistungen des LVR nicht die einzigen Leistungen, die ein Mensch mit Behinderung erhält. Es können beispielsweise Leistungen der Pflegekasse hinzukommen. Hier besteht die Möglichkeit, alle Leistungen gebündelt als sogenanntes "trägerübergreifendes" Persönliches Budget zu erhalten. Das heißt, die beteiligten Stellen zahlen ihren Anteil an dem Persönlichen Budget und der Gesamtbetrag wird dann an den Leistungsberechtigten ausbezahlt.

Menschen mit Behinderung, die ein "trägerübergreifendes" Persönliches Budget erhalten möchten, brauchen dazu lediglich einen Antrag bei einer der beteiligten Einrichtungen (LVR, Kranken- oder Pflegekasse) zu stellen. Diese stimmt sich dann mit allen anderen beteiligten Kostenträgern ab.

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Bericht zum Befragungsprojekt über die Nutzung des Persönlichen Budgets

Die Nutzung des Persönlichen Budgets zu fördern ist eines der zentralen strategischen Anliegen des LVR-Dezernates Soziales. Um mehr zu erfahren über den Blick der verschiedenen Akteure auf dieses Thema, über Stärken und Schwächen aus Sicht der unterschiedlichen Beteiligten, hat das LVR-Dezernat Soziales zwischen September 2022 und Januar 2023 eine groß angelegte Befragung durchgeführt. Fallmanager*innen und Führungskräfte wurden ebenso befragt wie Leistungsberechtigte, Angehörige oder Beratungsstellen. Der nachfolgende Bericht stellt Ergebnisse und daraus resultierende Handlungsempfehlungen vor.

Publikationen

  1. Das Persönliche Budget - Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung

    Das Persönliche Budget - Ein Schritt zu mehr Selbstbestimmung

    Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Menschen mit Behinderung können wählen, ob sie die Unterstützung als Sachleistung bekommen wollen oder lieber als Geldbetrag. Mit diesem Geld können sie sich dann die Unterstützungsleistung selbst einkaufen und bezahlen.
    Die Broschüre liefert umfangreiche Informationen zum Persönlichen Budget und erzählt von Beispielen aus der Praxis - mit einer Zusammenfassung in Leichter Sprache. Mehr Informationen und Bestellung

    August 2023

  2. 10 interessante Dinge über das Persönliche Budget

    10 interessante Dinge über das Persönliche Budget

    Die Publikation stellt kurz und knapp zehn wichtige Fakten rund um das Thema Persönliches Budget vor. In einfacher Sprache. Mehr Informationen und Bestellung

    Juni 2023

  3. Werkstatt-Angebote als Persönliches Budget

    Werkstatt-Angebote als Persönliches Budget

    Werkstatt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter können mit dem Persönlichen Budget einzelne Angebote der Werkstatt, zum Beispiel Fortbildungen, auch bei anderen Anbietern in Anspruch nehmen. Der Flyer „Sie entscheiden selbst!“ erläutert die Verfahrensweise in Leichter Sprache. Mehr Informationen und Bestellung

    Januar 2019