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Finanzmanagement

Die Planung und die Abwicklung des Haushalts erfolgen nach dem System der doppelten Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Weitere Informationen zum Finanzmanagement

  • Haushalt

    Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Haushaltslage des LVR. Mehr Informationen
  • Jahresabschluss

    Der LVR hat gem. §§ 95 und 96 Gemeindeordnung (GO NRW) i.V.m. § 23 Landschaftsverbandsordnung (LVerbO NRW) einen Jahresabschluss aufzustellen und nach Beschlussfassung zu veröffentlichen.Mehr Informationen
  • LVR-Gesamtabschluss

    Grundsätzlich haben sämtliche Kommunen gemäß § 116 Absatz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss sowie einen Gesamtlagebericht nach Absatz 2 aufzustellen. Dieser konsolidiert die Jahresabschlüsse sämtlicher verselbständigter Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form. Mehr Informationen
  • Leistungen für Mitglieder

    Mehr Informationen
  • Zahlungsabwicklung

    Den Landschaftsverband Rheinland erreichen täglich eine Vielzahl von Einzahlungen. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Zahlungsabwicklung.Mehr Informationen
  • LVR-Beteiligungsbericht

    Ein Beteiligungsbericht ist pflichtig zu erstellen, wenn der Landschaftsverband Rheinland von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist. Siehe hierzu auch die Ausführungen beim LVR-Gesamtabschluss.Mehr Informationen
  • Elektronische Rechnung

    Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) empfängt und verarbeitet elektronische Rechnungen im XRechnungs- und ZUGFeRD-Format und folgt damit den grundlegenden Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen.Mehr Informationen

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