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Rheinische Versorgungskassen

Die Rheinischen Versorgungskassen sind eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzung und Budgetverantwortung.
Die Geschäftsführung obliegt nach dem Versorgungs- und Zusatzversorgungskassengesetz (VKZVKG) dem Landschaftsverband Rheinland.

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland ist zugleich als Hauptverwaltungsbeamtin die Leiterin der Kasse. Die Geschäftsführung wird durch den Landesrat für Jugend des LVR wahrgenommen.

Die Rheinischen Versorgungskassen übernehmen für ihre Mitglieder kostengünstig und auf einem hohen Qualitätsstandard eine Vielzahl von Aufgaben in folgenden personalwirtschaftlichen Produktbereichen:

  • Beamtenpensionen
  • Betriebsrenten
  • Zusatzrenten
  • Personalentgelte
  • Beihilfen
  • Versorgungsrücklagen

Mehr Informationen zu diesen Produkten finden Sie unter:

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