Ökologische Gestaltung von Liegenschaften
Eine ganzheitliche Betrachtung der LVR-Liegenschaften bezieht auch ihre Anlage, Umgestaltung und Pflege mit ein.
Unsere Fachbereiche "Gebäude- und Liegenschaftsmanagement" und "Umwelt" stellen sicher, dass das auch fachlich sinnvoll geschieht. Als Hilfestellung gibt es eine Anweisung, wie die Grünflächen gepflegt und bepflanzt werden sollen, welche Bäume, Sträucher oder Stauden innerhalb der Liegenschaften erlaubt sind.
Oder auch verboten: Zum Schutz der Nutzenden sind bestimmte Pflanzen mit giftigen Teilen (z.B. Früchten) oder besonders starker Bedrohung (z.B. durch Berührung) nicht gewünscht. Dazu gehören auch die Eibe, der Buchsbaum oder das Maiglöckchen.
Nicht nur die LVR-eigenen Gärtner sind dazu angehalten, diese Anweisung zu beachten, sondern auch externe Fachbüros.




Was ist das?