Das Stände-Parlament

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- Ständehaus in Düsseldorf
1824 erging das „Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände für die Rheinprovinz", nach dem Willen des preußischen Königs „das gesetzmäßige Organ unserer getreuen Untertanen". Weit entfernt von der ursprünglich angestrebten kommunalen Selbstverwaltung der rheinischen Provinz, stellte der neue Provinziallandtag doch den ersten Anfang einer politischen Vertretung dar.
Das Ständehaus war Sitz des Landtages der Rheinprovinz
1826 trat der Rheinische Provinziallandtag zum ersten Mal zusammen. Vier Stände gehörten ihm an:
- der Fürstenstand (vormals unmittelbare Reichsstände; das erbliche Stimmrecht hatten vier, später fünf fürstliche Familien),
- die Gutsbesitzer (Stand der Ritterschaft: Wählbar waren Rittergutsbesitzer mitbesonderen Vorrechten),
- die Repräsentanten der Städte (wählbar waren – in den Stadtvierteln kam auf je 50 Feuerstellen ein Wähler – nur Grundbesitzer mit bestimmten Grund- und Gewerbesteuer-Aufkommen),
- Vertreter der Landgemeinden ( „Bezirkswähler" in den Regierungsbezirken wählten die Abgeordneten, die über Betriebs- und Grundbesitz mit bestimmtem Steueraufkommen verfügen mussten).Daten + Informationen 2009.
Der König berief etwa alle zwei bis drei Jahre Landtagsversammlungen ein. Die rund 80 Deputierten tagten in Düsseldorf durchschnittlich vier Wochen. Zu den Aufgaben gehörten die Beratung preußischer Gesetzentwürfe, die „unmittelbar die Provinz angehen", und die Verwaltung einiger sozialer Einrichtungen (z. B. Arbeitshaus Brauweiler, Irrenanstalt Siegburg). Dazu kam das Petitionsrecht.




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