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Die Provinz als Kommunalverband

1887 trat eine neue Provinzialordnung in Kraft, Grundlage einer staatlich unabhängigen, demokratischen Regionalverwaltung. Statt der ständischen Vertretung bildeten nun Abgeordnete den Kommunalverband, die - je nach Einwohnerzahl gewählt - von den 13 Stadt- und 83 Landkreisen für sechs Jahre zur „Provinz" entsandt wurden.

Landeshaus in Düsseldorf
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Sitz der Provinzialverwaltung war das Landeshaus am Düsseldorfer Rheinufer. Nach dem Krieg diente es jahrzehntelang als Staatskanzlei des Ministerpräsidenten.

In den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts hatte sich nicht nur die Konstitution, sondern auch das Aufgabenfeld der regionalen Selbstverwaltung so ausgeprägt, wie sie bis heute für den Landschaftsverband Rheinland gelten. Kurz nach 1850hatte der Provinzialverband der Rheinlande das „Taubstummenwesen" und die „Blindenfürsorge" übernommen, außerdem die Verwaltung der Staats- und Bezirksstraßen, der Provinzial-Feuerversicherung und der Provinzial-Hilfskasse, später Landesbank der Rheinprovinz. Die „Dotationsgesetze" von 1873 und 1875 erweiterten noch einmal den Aufgabenkatalog: Zwei Provinzialmuseen wurden in Bonn und Trier errichtet; seit 1891 gab es für Inventarisation und Denkmalschutz den Provinzialkonservator. Die „Zwangserziehung verwahrloster Kinder" kam dazu; das„Irrenwesen" wurde reformiert.

1865 beschloss der Landtag, die Siegburger Irrenanstalt zu schließen und in jedem Regierungsbezirk eine neue Heil- und Pflegeanstalt für jeweils 200 - 300 Kranke zubauen (Merzig, Andernach, Bonn, Düren und Düsseldorf-Grafenberg). Da die Plätze schon bald nicht mehr ausreichten, fiel 1885 der Beschluss zum Bau der Anstalten in Langenfeld und Viersen-Süchteln; als letzte und größte (1000 Plätze) Provinzialanstalt wurde 1908 Bedburg-Hau bei Kleve errichtet. In dieser Zeit entstanden auch die vier Provinzial-Erziehungsheime für Jungen (Krefeld-Fichtenhain, Dansweiler bei Köln, Solingen und Euskirchen).

Nach dem 1. Weltkrieg übernahm der Provinzialverband die Kriegsopferfürsorge.1920 konstituierte sich der Provinziallandtag nach neuem Wahlrecht: Die Abgeordneten wurden als Vertreter der Bevölkerung für jeweils vier Jahre in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl direkt gewählt.

Während der Jahre bis 1933 erlebte die landschaftliche Selbstverwaltung eine Blütezeit. Danach wurde der Provinziallandtag aufgelöst und – während der zwölfjährigen nationalsozialistischen Herrschaft – die Verwaltung gleichgeschaltet.

Gründung der Landschaftsverbände

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