Gründung der Landschaftsverbände
Nach 1945 arbeiteten die Dienstkräfte des rheinischen Provinzialverbandes in den Ministerien des neu gebildeten Landes Nordrhein-Westfalen als „P-Verwaltung", bis der Landtag 1953 die Landschaftsverbandsordnung verabschiedete und damit die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe gründete.
Die Aufgaben der Landschaftsverbände nach der Landschaftsverbandsordnung, die1953 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet wurde, in der Fassung von 1999 sind im Wesentlichen:
- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe,
- Überörtlicher Träger der Kriegsopfer- und Schwerbehindertenfürsorge,
- Trägerschaft von psychiatrischen Einrichtungen,
- Landesjugendamt,
- Trägerschaft von Schulen für Behinderte,
- Landschaftliche Kulturpflege,
- Kommunalwirtschaft.
Außer diesen Selbstverwaltungsaufgaben obliegen den Landschaftsverbänden Auftragsangelegenheiten für den Bund und das Land NRW.
Seit der Novellierung des Maßregelvollzugsgesetzes vom Juli 1999 ist der Direktor des Landschaftsverbandes als staatliche Verwaltungsbehörde für die Durchführung der Aufgaben im Maßregelvollzug zuständig mit Ausnahme der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen für den Maßregelvollzug. Die Landschaftsverbände haben die erforderlichen Dienstkräfte und die bestehenden Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Im Jahre 1998 begann die Landesregierung NRW eine Diskussion zur Verwaltungsstrukturreform, die auf der Grundlage zweiter neuer Gesetze zur Straffung und Bündelung staatlicher Verwaltungseinheiten geführt hat.
Zu den Aufgaben der Landschaftsverbände und ihrer Rechtsvorgänger gehörten auch Straßenbau und Straßenunterhaltung. Diesen Aufgabenbereich ordnete das Land NRW zum 1. Januar 2001 dem neu gebildeten Landesbetrieb Straßenbau zu. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht hatte zwar keinen Erfolg; in der Entscheidung des Gerichts wurde jedoch die Stellung der Landschaftsverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften bekräftigt.

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- 1959 zog der Landschaftsverband in das neu errichtete Landeshaus am Kennedy-Ufer in Köln-Deutz.




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