Politik
Der Landschaftsverband Rheinland hat drei Organe:

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- Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland
Die Landschaftsversammlung beschließt über Grundsatzangelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt den Direktor („Landesdirektor") sowie die Landesrätinnen und Landesräte (Dezernatsleitungen).
Der Landschaftsausschuss trifft nach Vorberatung in Fachausschüssen Entscheidungen, die nicht der Landschaftsversammlung vorbehalten sind.
Die Direktorin führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Gremien vor und führt sie aus. Sie ist die gesetzliche Vertreterin des Verbandes.
Mehr zu den Organen des LVR:

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- Die Bildung der Organe des LVR





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