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LVR begrüßt kommunale Entlastung für die Eingliederungshilfe in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro

LVR-Direktorin Ulrike Lubek sieht in Einigung ersten Erfolg / Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung nur durch geplante vollständige Entlastung zu erreichen / Bundesteilhabegesetz sollte schnellstmöglich verabschiedet werden

Rheinland/Köln, 30. Mai 2014. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) begrüßt, dass sich die Verhandlungsführer von Bund und Ländern in dieser Woche über die Entlastung der Kommunen für die Eingliederungshilfe verständigt haben. Diese soll – bis zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes – ab dem Jahr 2015 in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich erfolgen. In einer Resolution hatte sich die Landschaftsversammlung Rheinland des LVR dafür ausgesprochen, diese Entlastung bereits ab 2014 umzusetzen, um das im Koalitionsvertrag geplante vollständige Volumen in Höhe von jährlich fünf Milliarden Euro bereits 2017 zu erreichen.

Trotzdem sieht LVR-Direktorin Ulrike Lubek die Einigung sehr positiv: „Sie ist ein erster großer Erfolg unserer Bemühungen zur Entlastung der kommunalen Aufgabenträger und ein guter Schritt, von dem die NRW-Kommunen nun ab 2015 profitieren. Die Gestaltungskraft der kommunalen Selbstverwaltung kann jedoch nur deutlich und nachhaltig gestärkt werden, wenn die volle Entlastung von fünf Milliarden Euro jährlich umgesetzt wird. Dazu ist es notwendig, dass das geplante Bundesteilhabegesetz schnellstmöglich verabschiedet wird."

In ihrer Resolution vom 8. April 2014 forderte die Landschaftsversammlung Rheinland, dass die UN-Behindertenrechtskonvention die fachliche Grundlage des neuen Bundesteilhabegesetzes bildet. Menschen mit Behinderung sollen als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft nicht in der Gestaltung ihres Lebens eingeschränkt sein. „Der LVR ist mit seiner langjährigen Erfahrung als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung gerne bereit, sich bei der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfes einzubringen", so Lubek weiter.

Die Resolution der Landschaftsversammlung Rheinland des LVR im Wortlaut: http://www.lvr.de/app/Presse/index.asp?NNr=10576


Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Michael Sturmberg
Tel 0221 809-7084
Mail michael.sturmberg@lvr.de

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