Arbeit
Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Arbeit. So sagt es die UN-Behindertenrechtskonvention.
Ein Beispiel: Hadi Reissi

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- Foto: Paul Esser
Hadi Reissi hat es geschafft. Vier Jahre lang hatte er in der Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung gearbeitet. Dann gelang ihm mit Hilfe des LVR der Sprung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sein Beispiel ist eines von vielen, das zeigt: Beschäftigung und Beruf sind Schlüsselkomponenten für die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Der LVR verfolgt dieses Ziel in seinen verschiedenen Rollen: als Träger des Integrationsamtes, als überortlicher Träger der Sozialhilfe und als großer Arbeitgeber.







Was ist das?