Teil haben und Teil sein
Zu den Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention gehört die Umsetzung der Menschenrechte: Selbstbestimmung und Teilhabe. Diese gelten ebenfalls für Menschen mit Behinderung.
Ziel der im März 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Konvention ist eine Gesellschaft für alle. Der Schlüsselbegriff lautet: Inklusion.
Was ist Inklusion?
Inklusion meint die volle und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Leben in der Gesellschaft. Inklusion betont die Vielfalt – kulturell und individuell. Inklusion bedeutet aber auch, Teilhabe und Zugänglichkeit zu ermöglichen, zu allen gesellschaftlichen Bereichen.
Umfrage zeigt: Erfolge, aber viel bleibt zu tun
Wie ist es mit der Akzeptanz und den Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung im Alltag bestellt? Eine kleine Umfrage beim LVR-Tag der Begegnung 2011 brachte unterschiedliche Antworten:
Inklusion: eine Aufgabe für alle
Inklusion ist eine Zukunftsaufgabe, die uns alle angeht: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Den Bund, das Land, die kommunale Familie, den LVR. Und uns alle als Nachbarn und Bürgerinnen, als Kollegen und Arbeitgeber.







Was ist das?