Kindheit, Schule und Bildung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung wie alle anderen auch. Das sagt die UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel ist ein Bildungssystem, das lebenslanges Lernen ohne Diskriminierung und gleiche Chancen für Menschen mit Behinderung ermöglicht.
David ist mittendrin – Ein Beispiel
David ist schwerstmehrfachbehindert. Damit er gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern lernen kann, entschlossen sich seine Eltern, ihn an einer Regelschule einzuschulen. Der LVR hat sie dabei unterstützt.
Bildung beginnt und endet für den LVR nicht in der Schule: Schon in der KiTa und auch in einer späteren Lebensphase bei Berufsausbildung und Studium sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung bestmögliche Bildungschancen erhalten – genau wie ihre Kindergartenfreunde, Mitschülerinnen und -Azubis oder Kommilitonen auch.












Was ist das?