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Mit Handicap in die allgemeine Schule

Erklärtes Ziel des LVR ist es, den inklusiven Unterricht weiter zu fördern. Deshalb stellt der LVR auf freiwilliger Basis Mittel zur Verfügung, um Schülerinnen und Schülern, die dies wünschen, den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.

Eine Gruppe von Grundschülern sitzt im Stuhlkreis, darunter auch ein Junge im Rollstuhl.
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Weiterhin bietet der Landschaftsverband mit seinen 41 LVR-Förderschulen im Rheinland beste Lern- und Förderbedingungen für Kinder, bei denen der Besuch einer allgemeinen Schule (noch) nicht möglich ist. Für Schülerinnen und Schüler mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung müssen technische Hilfsmittel angeschafft werden, die einen weitgehenden Ausgleich der Beeinträchtigungen von Bewegungs- und Kommunikationsfähigkeiten ermöglichen.

Kommunale Schulträger sind hierzu finanziell jedoch oft nicht in der Lage. Ist dies der Fall, dürfen sie die Aufnahme eines Kindes ablehnen. Um den Kindern dennoch den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, stellt der LVR Geld zur Beschaffung von Hilfsmitteln und technischen Geräten bereit. Kommunalen Schulträgern wird so ermöglicht, die Voraussetzungen für die Förderung von Kindern mit Behinderung in ihren Schulen zu schaffen.

So fördert der LVR den gemeinsamen Unterricht:

  • Inklusionspauschale

    Wenn eine Förderung durch den „Finanzpool“ oder durch den „Gerätepool“ nicht ausreichend ist, kann auf die „Inklusionspauschale“ des LVR zurückgegriffen werden: Personalkosten für Therapie und Pflege, Kosten für notwendige Maßnahmen, wie Schülerspezialverkehr, Umbaumaßnahmen und Ähnliches sowie Sachausgaben. Mehr Informationen