Wohnen
Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht wie alle anderen, selbst zu bestimmen, wie, wo und mit wem sie leben und wohnen wollen.
Ein Beispiel: Gloria Eßer
Gloria Eßer ist eine von etwa 25.000 Menschen mit Behinderung im Rheinland, die mit Unterstützung des LVR selbstständig in der eigenen Wohnung wohnen.
Das Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung bekräftigt die UN-Behindertenrechtskonvention. Für den LVR ist dies Leitlinie und Zielbestimmung bei der Weiterentwicklung seiner Arbeit auf dem Feld der Wohnunterstützung für Menschen mit Behinderung.
Der LVR ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe seit 2003 zuständig für die Finanzierung jeder Form von Wohnunterstützung für Menschen mit Behinderung: für die Betreuung im Wohnheim ebenso wie für die ambulante Unterstützung in der eigenen Wohnung. Seitdem arbeitet der LVR engagiert am Ausbau der ambulanten Angebote. Auch in seiner Rolle als Träger von Wohneinrichtungen im Verbund Heilpädagogischer Netze verfolgt der LVR das Ziel, mehr behinderten Menschen als bisher das selbstständige Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.










Was ist das?