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Fachberatung Erziehungsstellen nach § 33(2) SGB VIII

Erziehungsstellen im Rheinland sind eine Form der Familienpflege nach § 33(2) SGB VIII für in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilien leben müssen.

Das Landesjugendamt berät die Träger, die im Rheinland Erziehungsstellen anbieten.

Die Leistungen des Landesjugendamtes umfassen in diesem Zusammenhang

  • Fachberatung in schwierigen Einzelfällen
  • die Fortbildung der BeraterInnen der Träger von Erziehungsstellen
  • das Angebot eines Arbeitskreises der Beraterinnen und Berater
  • die Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption gemeinsam der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland
  • Begleitung und Unterstützung der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite der Fachberatung Pflegekinderdienst / Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Ansprechpartner

Portrait von  Rainer Opladen

Rainer Opladen

Telefon

workTelefon:
0221 809-6305

E-Mail