Fachberatung Erziehungsstellen nach § 33(2) SGB VIII
Erziehungsstellen im Rheinland sind eine Form der Familienpflege nach § 33(2) SGB VIII für in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilien leben müssen.
Das Landesjugendamt berät die Träger, die im Rheinland Erziehungsstellen anbieten.
Die Leistungen des Landesjugendamtes umfassen in diesem Zusammenhang
- Fachberatung in schwierigen Einzelfällen
- die Fortbildung der BeraterInnen der Träger von Erziehungsstellen
- das Angebot eines Arbeitskreises der Beraterinnen und Berater
- die Entwicklung und Fortschreibung der Konzeption gemeinsam der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland
- Begleitung und Unterstützung der Trägerkonferenz der Erziehungsstellen im Rheinland
Ergänzende Informationen finden Sie auf der Seite der Fachberatung Pflegekinderdienst / Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Ansprechpartner
-
Dokumentationen
Fach Tag vom 13.10.2011 - Besuchskontakte in Erziehungsstellen
-
Besuchskontakte von Kindern und Jugendlichen in Erziehungsstellen im Spannungsfeld der Interessen und Professionen! (PDF, 3,02 MB)
Dokumentation zum Fachtag am 13. Oktober 2011, herausgegeben vom Erziehungsbüro Rheinland gemeinnützige GmbH und dem LVR-Landesjugendamt
-




Was ist das?