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Kostenangelegenheiten der Erziehungshilfe

Das Beratungsangebot

Die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des SGB VIII für die Übernahme der Kosten für Jugendhilfemaßnahmen stellen hohe Anforderungen an die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die u. a. einen Ausgleich finden müssen zwischen der sparsamen Verwaltung der finanziellen Mittel und dem gesetzlich garantierten Anspruch auf die Leistungen der Jugendhilfe.

Das Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung dieser Aufgaben insbesondere durch Fachberatung in Einzelfällen, Fachtagungen, Empfehlungen, Rundschreiben sowie Arbeits- und Orientierungshilfen und Bereitstellung von Informationen und Materialien.

Zu den finanziellen Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe gehören:

  • die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
  • die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen im Rahmen ambulanter und teilstationärer Hilfen
  • die Zahlung von Pflegegeld, nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung sowie zur Alterssicherung bei Erziehung in Vollzeitpflege
  • die Gewährung von Krankenhilfe bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Vollzeitpflege, Einrichtungen, sonstigen betreuten Wohnformen und intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung
  • die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Auf dieser Seite werden Ihnen die für diesen Bereich relevanten Rundschreiben, Empfehlungen, Arbeitshilfen, Urteile und bedeutsame Stellungnahmen entweder direkt oder per Link zur Verfügung gestellt. Die hier präsentierten Informationen und Unterlagen werden fortlaufend aktualisiert. Dazu benötigen wir Ihre Mithilfe. Über Hinweise und Anregungen würden wir uns daher sehr freuen.

Hinweis: Die vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V. veröffentlichten Gutachten/Stellungnahmen können von Mitgliedern in der Geschäftsstelle des Instituts angefordert werden.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

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Brigitte Vöpel

Telefon

workTelefon:
0221 809-6770
faxTelefax:
0221 8284-1337

E-Mail

Entgelte

alle Informationen und Unterlagen zu diesem Thema finden Sie hier

Dokumentationen

Hier finden Sie die Dokumentationen der Fachtagungen für die Mitarbeiter/Innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

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Fachinformationen

Empfehlungen, Stellungnahmen, Gutachten und Urteile zu den folgenden Einzelthemen rund um die Kostenangelegenheiten der Erziehungshilfe

Unterhalt von Kindern und Jugendlichen - Dateien

Leistungen zum Unterhalt eines Kindes/Jugendlichen gem. § 39 SGB VIII, dass/der sich während einer vollstationären Unterbringung durch die Kinder- u. Jugendhilfe zeitweise bei seinen Eltern oder einem Elternteil aufhält:

Einmalige Beihilfen und Zuschüsse - Dateien

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Einmalige Beihilfen und Zuschüsse - Links

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Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII - Fundstellen und Dateien

Fundstellen

Pflicht des Vaters, einen ordentlichen Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten

  • DIJuF – Rechtsgutachten, 20.04.2007, J 4.450 MH. Veröffentlicht im Heft JAmt 07-08/2007, 349

Leistungen der Krankenhilfe für eine minderjährige Mutter und ihr Kind bei der Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 4 SGB VIII:

  • DIJuF-Rechtsgutachten, 05.10.2005, J 3.310 b MY. Veröffentlicht im Heft JAmt 12/2005, 562

Dateien

Leistungen der Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII

Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII - Links

Ein Anspruch auf Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII schließt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die das Fehlen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall voraussetzt, aus:

  • BSG Kassel, 27.1.2010, B12 KR 2/09 R

Kostenübernahme einer außerhäuslichen Unterbringung eines Kindes im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.

  • Deutscher Verein, 01.09.2008

Die Links:

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Vollzeitpflege - Fundstellen und Links

Fundstellen

Rückforderung von Pflegegeld aufgrund nicht berücksichtigtem Kindergeldanteil nach § 39 Abs. 6 SGB VIII; Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse nach § 48 SGB X:

  • DIJuF-Rechtsgutachten, 22.07.2010, J 4.400 Sch. Veröffentlicht im Heft JAmt 11/2010, 482

Rechtliche und praktische Möglichkeit der Sicherstellung des Unterhalts für Wochenend- und Ferienurlaube bei ehemaligen Pflegeeltern während einer Heimunterbringung:

  • DIJuF – Rechtsgutachten, 05.03.2007, J 4.400 OH. Veröffentlicht im Heft JAmt 05/2007, 248

Kürzung des Pflegegeldes bei Verwandtschaft in gerader Linie zwischen Pflegeeltern und Pflegekind:

  • DIJuF-Rechtsgutachten, 18.06.2008, J 4.420 Kü. Veröffentlicht im Heft JAmt 07-08/2008, 367

Links

Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zu einer angemessenen Alterssicherung bei allgemeiner Familienpflege:

  • DIJuF – Gutachten, 18.01.2007
  • VG Köln, 20.12.2007, 26 K 4302/06

Zum Begriff der "angemessenen Alterssicherung" in § 39 Abs. 4 S 2 SGB VIII

  • VG Saarlouis, 20.3.2009,11 K 825/07

Kapital bildende Lebensversicherungen gehören zu den nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII zu fördernden privaten Maßnahmen der Alterssicherung, wenn ihnen eine der gesetzlichen Rente vergleichbare Altersvorsorgefunktion zukommt:

  • BVerwG, 23.02.2010, 5 C 29/08

Kürzung des Pflegegeldes bei Verwandtschaft in gerader Linie zwischen Pflegeeltern und Pflegekind:

  • VG Oldenburg, 26.06.2007, 13 A 3270/06

Kein Pflegegeld nach § 39 SGB VIII im Falle des Zusammenlebens von Kind, Eltern und Großeltern:

  • OVG Lüneburg, 13.01.2011, 4 LB 257/09

Keine Übernahme der durch den Besuch des Kindergartens fälligen Elternbeiträge bei Pflegefamilienunterbringung:

  • VG Köln, 06.09.2007, 26 K 7161/05

Übernahme/Kostenerstattung der durch den Besuch des Kindergartens fälligen Elternbeiträge bei Pflegefamilienunterbringung:

  • Teil B.1.6, Seite 37, Handbuch „ Die Pflegekinderhilfe in der Praxis“, DIJuF, 2011

Der vom Jugendamt an Pflegeeltern gezahlte Erziehungsbeitrag stellt, wenn nicht mehr als zwei Pflegekinder betreut werden, bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II kein zu berücksichtigendes Einkommen dar:

  • BSG Kassel, 29.03.2007, B 7b AS 12/06 R

Finanzielle Aspekte und Versicherungen:

  • Teil C.16, Handbuch „ Die Pflegekinderhilfe in der Praxis“, DIJuF, 2011

Anspruch der Großeltern auf Pflegegeld, auch wenn sie gemeinsam mit dem Enkelkind und dessen Mutter in einem Haushalt leben.

  • BVerwG, 01.03.2012, 5 C 12.11

Die Links:

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Fallübernahme nach § 86 Abs. 6 SGB VIII – Forderung eines „Strafdrittels“

Ersatz von Aufwendungen für selbstbeschaffte Leistungen nach dem SGB VIII

Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen

Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen: Diana Eschelbach(DIJuF 2011) Schnittstelle SGB II und SGB VIII

Deutscher Verein – Empfehlung vom 28.09.2005 zur Zuständigkeit und Kooperation zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit

Aufgabenfelder und Schnittstellen von SGB II, III und VIII

Die Links:

Rechtsprechung – Jugendhilfe im Überblick

Beginn der Leistung

Beginn der Leistung im Sinne von § 86 SGB VIII das Einsetzen der Hilfegewährung und damit grundsätzlich der Zeitpunkt, ab dem die konkrete Hilfeleistung tatsächlich gegenüber dem Hilfeempfänger erbracht wird.