Modell- und Initialförderung
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert Modell- und Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten. Die Projektförderung wird aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert.
Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten. Die Projektförderung wird aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert.
Antragsfrist für die Antragstellung zur Modell- und Initialförderung 2013 ist der 31.01.2013.
Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Modell- und Initialförderung entnehmen Sie bitte den aktuellen Rundschreiben zur Ausschreibung 2013. Sie finden die Ausschreibungsunterlagen und Antragsvordrucke weiter unten auf dieser Seite.
Modellförderung
Um neue Entwicklungen im Bereich der Jugendhilfe zu fördern gewährt das LVR-Landesjugendamt Rheinland Zuschüsse für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellprojekten aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland. Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden:
- die einen Modellcharakter aufweisen
- die neue Inhalte, Formen und Methoden in der Jugendhilfe aufzeigen
- die sich für die Gewinnung und Verbreitung neuer Arbeitsansätze eignen
Die Themenschwerpunkte zur Ausschreibung der Modellförderung werden vom Landesjugendhilfeausschuss jährlich neu festgelegt.
Aktuelle Themenschwerpunkte und Rundschreiben zur Ausschreibung 2013
Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland hat in seiner Sitzung am 30.08.2012 folgende Themenschwerpunkte zur Ausschreibung der Modellförderung 2013 beschlossen:
- Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit
- Wissenschaftliche Begleitung zu Betreuungsangeboten für „junge“ Kinder (0-3 Jahre) der stationären Erziehungshilfe
- Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Mädchen/junge Frauen und Jungen/junge Männer in der Jugendarbeit unter besonderer Berücksichtigung inklusiver Konzepte
Nähere Informationen zu den Themen finden Sie unten in den Rundschreiben zur Ausschreibung 2013.
Initialförderung
Die Jugendhilfe ist auf Ideen, auf die Kreativität aller Beteiligten angewiesen. Nicht erst seit dem Inkrafttreten des SGB VIII (KJHG) ist die Lebendigkeit und die Bewegung in der Jugendhilfe ausschlaggebend für ihre Aufgabe, Lebenswelten junger Menschen mitzugestalten.
Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden:
- die neue Inhalte, Formen und Methoden in der Jugendhilfe aufzeigen.
- die sich für die Gewinnung und Verbreitung neuer Arbeitsansätze eignen
In Abgrenzung zu den sonstigen Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Landes NRW nach den Einzelförderrichtlinien des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes NRW sollen Mittel des Landschaftsverbandes Rheinland für Veranstaltungen, Angebote, Aktionen, Programme und Aktivitäten von einer zeitlich begrenzten Dauer eingesetzt werden, soweit sie sich für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Rheinland eignen.
Gefördert werden Initialprojekte zu den verschiedensten Themen der Jugendhilfe. Nähere Informationen zu den Themen finden Sie unten in den Rundschreiben zur Ausschreibung 2013.
Antragsfrist für das Jahr 2013 ist der 31.01.2013
Rundschreiben und Formulare zur Modell- und Initialförderung 2013
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Doris Scherer-Ohnemüller
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4021
- faxTelefax:
- 0221 8284-1495
- E-Mail:
- doris.scherer-ohnemueller@lvr.de
Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de




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