Modell- und Initialförderung
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert Modell- und Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten. Die Projektförderung wird aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert.
Modell- und Initialprojekte
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert, mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland, Modell- und Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Aktuell:
Antragsfrist für die Antragstellung zur Modell- und Initialförderung 2012 ist der 31.01.20120
Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Modell- und Initialförderung entnehmen Sie bitte den aktuellen Rundschreiben zur Ausschreibung 2012. Sie finden die Ausschreibungsunterlagen und Antragsvordrucke weiter unten auf der Seite.
Initialförderung
Die Jugendhilfe ist auf Ideen, auf die Kreativität aller Beteiligten angewiesen. Nicht erst seit dem Inkrafttreten des SGB VIII (KJHG) ist die Lebendigkeit und die Bewegung in der Jugendhilfe ausschlaggebend für ihre Aufgabe, Lebenswelten junger Menschen mitzugestalten
Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden:
- Die neue Inhalte, Formen und Methoden in der Jugendhilfe aufzeigen.
- Die sich für die Gewinnung und Verbreitung neuer Arbeitsansätze eignen
In Abgrenzung zu den sonstigen Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Landes NRW nach den Einzelförderrichtlinien des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes NRW sollen Mittel des Landschaftsverbandes Rheinland für Veranstaltungen, Angebote, Aktionen, Programme und Aktivitäten von einer zeitlich begrenzten Dauer eingesetzt werden, soweit sie sich für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Rheinland eignen.
Gefördert werden insbesondere Initialprojekte zu folgenden Themen, wobei diese Auflistung nicht abschließend ist.
- das Zusammenleben junger Menschen aus unterschiedlichen Kulturen
- die Einbeziehung junger Behinderter in die Angebote der Jugendhilfe
- die Entwicklung emanzipatorischer Angebote der Jugendhilfe im Sinne des § 9 SGB VIII
- die Entwicklung von Methoden zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfe
- die Entwicklung von Konzepten zur Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Armutsprävention
- die Entwicklung von Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern
- Vorbeugende Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen, die sich für Kinder und Jugendliche aus Abhängigkeiten, Medieneinfluss, aus der Technisierung und der Freizeitindustrie ergeben können
Modellförderung
Um neue Entwicklungen im Bereich der Jugendhilfe zu fördern gewährt das LVR-Landesjugendamt Rheinland Zuschüsse für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellprojekten aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland. Mit diesen Mitteln sollen Maßnahmen und Projekte gefördert werden:
- die einen Modellcharakter aufweisen
- die neue Inhalte, Formen und Methoden in der Jugendhilfe aufzeigen
- die sich für die Gewinnung und Verbreitung neuer Arbeitsansätze eignen
Die Themenschwerpunkte zur Ausschreibung der Modellförderung werden vom Landesjugendhilfeausschuss jährlich neu festgelegt.
Aktuelle Förderschwerpunkte und Rundschreiben zur Ausschreibung 2012
Themen der Ausschreibung 2012
Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 folgende Themenschwerpunkte zur Ausschreibung der Modellförderung 2012 beschlossen:
Berufsperspektive Kinder- und Jugendarbeit
Begründung:
Obwohl die Kinder- und Jugendarbeit das drittgrößte Feld der Jugendhilfe nach den Ta-geseinrichtungen und den Hilfen zur Erziehung ist, findet das Feld keine entsprechende Resonanz bei Studierenden oder Berufseinsteigern. Weder von den Hochschullehrenden noch von den Studierenden aus wird die Kinder- und Jugendarbeit in Seminarveranstal-tungen oder Schwerpunkten ausreichend thematisiert.
Für die nächsten Jahre wird es deshalb für die öffentlichen und freien Träger immer schwerer, qualifiziertes Personal für die Kinder- und Jugendarbeit bzw. die Jugendförderung zu gewinnen. Über eine verbindliche Kooperation zwischen Hochschule und Trägern der Jugendhilfe kann durch entsprechende Ausbildungsinhalte, Praktikumsvermittlung, Trainee- und Per-sonalentwicklungsprogramme etc. eine attraktive Berufsperspektive für die Jugendförderung entwickelt werden. Hierzu können Modelle entwickelt werden, deren Umsetzung in der Zusammenarbeit einer Fachhochschule und einem oder mehreren Jugendämtern geschehen soll.
Dem örtlichen Jugendamt kommt dabei eine zentrale Vermittlungsfunktion zu, auch zu den freien Trägern.
Rückführungsmanagement - gelingende Wiederaufnahme eines jungen Menschen in der Familie nach einer stationären Unterbringung
Begründung:
Familien, ihre Kinder und Fachleute in den Jugendämtern haben in der Regel ein großes Interesse, dass Kinder nach einer stationären Unterbringung baldmöglichst wieder in ihren Familien aufgenommen werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass Eltern während ihre Kinder untergebracht sind, ihre Erziehungsfähigkeit (wieder)erlangen, ihre Ressourcen erkennen und einsetzen lernen und das ihre Kinder während der stationären Unterbringung neues Verhalten erlernen und gleichfalls ihre Stärken entdecken können.
Das Rückführungsmanagement als ein freiwilliges Unterstützungsangebot richtet sich somit an Eltern und ihre Kinder, um so frühzeitig wie möglich eine Rückkehr in die Her-kunftsfamilie zu ermöglichen. Hierzu sollen Modellkonzepte entwickelt werden, bei denen folgende Zielsetzungen und methodischen Aspekte berücksichtigt werden:
Ziele:
- Stabilisierung des Familiensystems – Steigerung der Elternkompetenz – Sicherung der Elternverantwortung
- Eltern und ihre Kinder haben zum Zeitpunkt der Rückkehr des Kin-des/Jugendlichen eine Vorstellung davon, wie „der Tag der Rückkehr und die erste Zeit“ verlaufen soll
- Sicherung des Kindeswohls in der Familie
.Methodische Ansätze:
- eine mit der Unterbringung des Kindes/Jugendlichen parallellaufende ambulante Betreuung der Eltern
- Stärken-, Ressourcen- und Lösungsorientierung
- Einbeziehung des Sozialraumes
- Vernetzung mit der stationären Einrichtung
Rechtliche Grundlagen sind §§27 ff. SGB VIII - ambulante Formen der HzE.
Digitale Zukunft gemeinsam inklusiv gestalten
Begründung:
Das Internet wirkt in alle Lebensbereiche hinein. Es prägt die Lehr- und Lernkultur an den Schulen im Unterricht wie in den außerunterrichtlichen Angeboten, verändert die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen, ist fester Bestandteil der Arbeitswelt. Entsprechend hat der 12. Kinder- und Jugendbericht die „Mediatisierung und Virtualisierung von Lebenswelten“ als zentrales Element heutigen Aufwachsens herausgestellt und die Medien als „bedeutsame Lernwelt“ ausgewiesen (2005, S. 69).
Wer als Kind und Jugendlicher nicht on ist – oder aber die Chancen des Internets nicht zu nutzen weiß, im Gegenteil womöglich seinen Gefahren hilflos ausgesetzt ist, ist außen vor, hat Bildungs- und soziale Nachteile, verliert den Anschluss an unsere Wissensgesellschaft. Das betrifft nachweislich insbesondere Mädchen und Jungen aus sozial- und bil-dungsbenachteiligten Familien, mehr Kinder und Jugendliche mit als ohne Migrationshin-tergrund, mehr Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und Entwicklungsverzö-gerungen und/oder Behinderungen im sozial-emotionalen Bereich.
Im Rahmen dieser Modellförderung sollen Projekte gefördert werden, die qualitativ hoch-wertige Angebote z.B. in offenem Ganztag und außerschulischer Bildung zur kulturellen Medienbildung konzipieren und strukturell verankern.
Alle Kinder und Jugendliche sollen ihren Interessen und Neigungen sowie individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten entsprechende digitale Medienangebote nutzen können und lernen, sich sicher, selbstbestimmt und mündig, kreativ und kompetent in unserer Medienwelt zurechtzufinden.
Chancen für junge Menschen ethnischer Minderheiten verbessern. Aufbau kooperativer Strukturen non-formaler Bildung an der Schnittstelle von Jugendarbeit und Schule für sozial- und bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche ethnischer Minderheiten
Begründung:
Die Kinder- und Jugendhilfe verfügt über vielfältige Erfahrungen in der interkulturellen Bildungsarbeit und der gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Sie trägt mit ihren Angeboten zur Entwicklung eines interkulturellen Verständnisses und interkultureller Kompetenzen bei und hilft soziale Benachteiligungen abzubauen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu stärken. Vornehmlich richten sich ihre Angebote dabei allerdings an die quantitativ größeren Gruppen der Zugewanderten, während die ethnischen Minderheiten mit ihrer besonderen Lebenssituation und damit verbundenen besonderen Problemlagen, Diskriminierungserfahrungen und fehlenden Teilhabechancen weit weniger im Blick sind. Die Modellförderung will darum die Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Stärkung von Teilhabe- und Bildungschancen gerade für die Kinder und Jugendlichen ethnischer Minderheiten fördern.
Jungen und Mädchen mit Behinderung unter drei Jahren in Kindertagespflege
Begründung:
Die Betreuung, Erziehung und Förderung von Kindern unter drei Jahren mit Behinderung findet im Rheinland derzeit in Tageseinrichtungen für Kinder (Modellphase bis 2011) und in der Kindertagespflege statt. In der Kindertagestagespflege als gleichrangiges Bildungsangebot für alle Kinder sollen auch Kinder mit Behinderungen – auch Kinder mit Behinderung unter 3 Jahren - gefördert werden können. Die Rahmenbedingungen in der familiennahen Betreuungsform der Kindertagespflege sollen durch die Modellförderung weiterentwickelt werden.
Besonders gilt es zu erfahren:
- welche Qualifizierungen von Kindertagespflegepersonen notwendig sind
- welche räumlichen Voraussetzungen notwendig sind
- wie hoch die Anzahl der aufzunehmenden Kinder sein kann
- welche Kooperationspartnern zu involvieren sind
Zusätzlich muss erarbeitet werden, wie die notwendige Begleitung der Kindertagespflegepersonen durch das örtliche Jugendamt und / oder von Beratungsstellen sichergestellt werden kann.
Chancen der Kooperation Tageseinrichtungen für Kinder und offene Ganztagsgrundschule an einem Ort
Begründung:
Mit den Grundsätzen zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die unterschiedlichen Aufträge von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen eng verbunden. Die Gestaltung von Übergängen und Anschlussfähigkeit sowie die Entwicklung gemeinsamer Konzepte ist die Aufgabe von Kindertageseinrichtungen und Schule. Besonders günstige Möglichkeiten zur Kooperation und konzeptionellen Verzahnung bieten räumlich nah beieinanderliegende Institutionen.
Unter Berücksichtigung dieser Sichtweise werden bei Neuplanungen in einigen Kommunen Kindertageseinrichtungen in unmittelbarer Nähe- oder sogar im gleichen Gebäude- von Schulen geplant. Die Erfahrungswerte mit diesen „Bildungsinseln“ sind noch gering. Institutionen übergreifende Konzepte, die die unterschiedlichen Aufträge nicht auflösen, aber mehr als punktuelle Kooperationen bieten, müssen noch erarbeitet werden. Eltern sind aus diesem Grund häufig verunsichert uns skeptisch.
Im Rahmen eines Modellprojektes gilt es zu erfahren, welche Bedingungen zur Kooperation notwendig sind:
- in Bezug auf räumliche Voraussetzungen
- in Bezug auf die Qualifizierung des Personals
- in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Eltern
- in Bezug auf abgestimmte Organisationsstrukturen
Zusätzlich soll erarbeitet werden, welche Begleitung des Prozesses der gemeinsamen Konzeptionsentwicklung z. B. durch das örtliche Jugendamt, die Schulbehörde und/oder externe Berater nötig ist und wie diese sicher gestellt werden kann.
Antragsfrist für das Jahr 2012 ist der 31.01.2012
Rundschreiben und Formulare zur Modell- und Initialförderung 2012
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Doris Scherer-Ohnemüller
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4021
- faxTelefax:
- 0221 8284-1495
- E-Mail:
- doris.scherer-ohnemueller@lvr.de
Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de




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