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Jugendförderung

Das LVR-Landesjugendamt unterstützt öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Jugendförderung.

Die Abteilung Jugendförderung umfasst im Sinne des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (3. AG-KJHG) die Bereiche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-14 SGB VIII) sowie die Bereiche Kooperation von Jugendförderung und Schule und die Internationale Jugendarbeit an Orten der Erinnerung in Europa.

Dazu gehören die Bewirtschaftung des Kinder- und Jugendförderplans NRW, die Fachberatung Jugendförderung und die Zentralstelle des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).

  • Zwei Jungs schauen in die Kamera

    Fachberatung

    Die Fachberatung Jugendförderung berät auf Anfrage die Jugendämter und freien Trägerorganisationen zu Fragen der Jugendförderung gemäß §§ 11-14 SGB VIII bzw. dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW als entsprechendem Ausführungsgesetz auf Landesebene (3. AG-KJHG – KJFöG) und daraus erwachsenden Landesprogrammen. Mehr Informationen
  • Antragsschreiben

    Finanzielle Förderung

    Das LVR-Landesjugendamt ist für die Ausführung des Kinder- und Jugendförderplanes NRW zuständig. Außerdem fördert der LVR aus eigenen Mitteln modellhafte Projekte der Kinder- und Jugendhilfe. Mehr Informationen
  • Zwei Mädchen beim Beobachten von Vögeln

    FÖJ-Zentralstelle

    Die FÖJ-Zentralstelle des LVR-Landesjugendamts führt die begleitenden Bildungsseminare durch, berät die jungen Freiwilligen persönlich und betreut die FÖJ-Einsatzstellen, in denen sich die Freiwilligen engagieren. Mehr Informationen

Information nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten

Anfragen von Fachkräften von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe

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Abteilungsleitung Jugendförderung

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Christoph Gilles

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