Kinder- und Jugendschutz
Durch den Kinder -und Jugendschutz wird das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie auf körperliche und geistig-seelische Entwicklung gesichert und ihre Lebenskompetenz gefördert. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Querschnittsaufgabe für alle Handlungsfelder der Jugendhilfe.
Die Ziele des erzieherischen Kinder -und Jugendschutzes werden in § 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und in § 14 des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW definiert. Kinder und Jugendliche sollen dazu befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Sie sollen Eigenverantwortung sowie Kritik- und Entscheidungsfähigkeit entwickeln und Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitmenschen ausbilden.
Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist es, entsprechende pädagogische Angebote zu schaffen und notwendige Maßnahmen zu treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen aufzuklären.
Das LVR-Landesjugendamt koordiniert den Kinder- und Jugendschutz im Rheinland. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Kooperation und Vernetzung innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes,
- Verknüpfung des Jugendschutzes mit den anderen Handlungsfeldern der Jugendhilfe,
- Durchführung von landesweiten Veranstaltungen,
- Beratung und Information für Fachkräfte des Kinder- und Jugendschutzes in den Kommunen sowie für Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
Wichtige Partner des LVR-Landesjugendamtes sind die Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz.
Servicehotline zum Kinder- und Jugendschutz
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet seit Juli 2006 eine neue Telefonhotline an. Unter der Nummer 0221 / 92139233 gibt es Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz.
Vorsicht - Kinder vor der Kamera
Informationen für die Eltern und die Produktionsfirmen
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter
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Dokumentationen
Dokumentationen des Aufgabenbereiches Kinder- und Jugendschutz




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