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Ganztag in der Sekundarstufe I: Chance für kooperative Praxis

Der Ausbau von Ganztagsschulen und ganztagsorientierten Angeboten in NRW geht einher mit einer weitreichenden „Öffnung von Schule“. Außerschulische Bildungspartner und kommunale Ämter sollen bei der Planung und Gestaltung von Ganztagsangeboten mitwirken – eine Chance für den quantitativen und qualitativen Ausbau kooperativer Praxis.

Ein Mädchen und ein Jungen wollen in der Kletterwand „hoch hinaus“.
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Mädchen und Junge an einer Kletterwand. (Quelle: hps, Köln)

Nach dem Ausbau der offenen Ganztagsschule im Primarbereich schreitet seit 2006 schrittweise der Ausbau von gebundenen Ganztagsschulen und ganztagsorientierten Angeboten an allen Schulformen der Sekundarstufe I voran.

Die Kooperation mit außerschulischen Trägern und Fachkräften, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, ist in den entsprechenden Erlassen des Schulministeriums konzeptionell verankert und betrifft insbesondere:

  • die Gestaltung von Bildungsangeboten am Schulort,
  • die Kooperation von Schulen mit Jugendeinrichtungen, Jugendverbänden und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit im Sozialraum,
  • die Abstimmung von Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung
  • sowie die Beteiligung der kommunalen Ämter bei der Schulentwicklung.

Der Auftrag zur Zusammenarbeit ist im Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (KJFöG) in § 7 formuliert. Die freien Träger der Jugendhilfe und die Jugendämter sind aufgefordert, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen die Kooperation mit Schulen verstärken und Bildungsangebote an (Ganztags-)Schulen mitgestalten.

Auch der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen hebt den Ausbau der Kooperation von Jugendhilfe und Schule hervor. Die Bildungsangebote sollen dem jeweiligen örtlichen Bedarf entsprechen.

Ganztag in der Sek. I: Impuls für kooperative Praxis?...!

Die Ausgabe 1/2010 der LVR-Online-Zeitschrift „Jugendhilfe & Schule inform“ bietet umfangreiche Fachtexte und Praxisbeispiele rund um das Thema „Ganztag Sek. I“.

Die Fachberatung im LVR-Landesjugendamt begleitet die Umsetzung der Ganztagsprogramme und ist Ansprechpartner für Träger der Jugendhilfe und schulische Akteure.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

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Alexander Mavroudis

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