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Inklusion – Barrieren beseitigen, Teilhabe ermöglichen

Die Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland nunmehr geltendes Recht. Bund und Länder haben sich verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, Benachteiligungen zu verhindern, und geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen, damit die Vorgaben der Konvention realisiert werden (Art. 4). Das LVR-Landesjugendamt ist Partner, diese anspruchsvolle Herausforderung zu meistern.

Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Am 3. Mai 2008 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft, die von der Bundesrepublik Deutschland am 30. März 2008 in New York unterzeichnet und im November desselben Jahres ratifiziert wurde. Die UN-Konvention begründet u.a. ein internationales Recht behinderter Menschen auf Bildung und verlangt von den Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen zu gewährleisten (Art. 24, Abs. 1).
Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, über geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich“ (Art. 30, Abs. 5.d). So sollen Menschen mit Behinderungen u. a. „lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen […] erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern“ (Art. , Abs. 3)

Inklusive Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland will diesen Prozess fördern und gezielt die Entwicklung von inklusiven Konzepten auf kommunaler Ebene, in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Schule sowie im Gemeinwesen insgesamt durch Beratung, Prozessbegleitung, Fortbildung und die Dokumentation guter Praxisbeispiele unterstützen. Ein Augenmerk wird dabei auf der Zusammenarbeit von Familie, Jugendhilfe und Schule, z.B. beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule mit ihrem offenen Ganztag und weiter in die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II liegen.

„Die offene Ganztagsschule als inklusiven Bildungsort entwickeln“

Die Arbeitshilfe und den Methodenkoffer zur kommunalen Steuerung und Prozessbegleitung vor Ort finden Sie in den Arbeitshilfen.

Arbeitshilfen zu Querschnittsthemen

Veröffentlichungen und Vorträge

Das Bildungssystem in Bewegung. Vernetzung von Schule und Jugendhilfe in der inklusiven offenen Ganztagsschule.

Die offene Ganztagsschule – Bildungsort für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Fragen und Gedanken

Dr. Karin Kleinen, LVR-Landesjugendamt zusammen mit Sylvia Decker, Schulleiterin der OGS Die Brücke in Neuss: Gemeinsame Erziehung von Mädchen und Jungen mit und ohne Behinderung von der Kindertagesstätte bis zur Schule

Links

Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen

Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen hat die beiden Wissenschaftler Prof. Dr. Klaus Klemm und Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz beauftragt, Empfehlungen für die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems in Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten. Dieses Gutachten nimmt zwar schwerpunktmäßig die Strukturen und Prozesse des Schulsystems unseres Landes in den Blick, es enthält aber auch wichtige Empfehlungen zur kommunalen Steuerung und der erforderlichen Kooperation von Jugendhilfe und Schule hin zu einem inklusiven Sozialraum (s. Pkt. 3.2 des Gutachtens: „Die Handlungsebene Region: Der Sozialräumlicher Weg zur Inklusion“).

„Um den besonderen Bedarf für Kinder und Jugendliche mit emotionalen und Verhaltensproblemen auszubauen“, empfehlen die beiden Wissenschaftler u.a., orientiert an den guten Praxiserfahrungen in Hamburg und Bremen „in den Kreisen und in den Kreisfreien Städten multiprofessionelle Regionale Beratungs- und Unterstützungsstellen (ohne Unterricht)“ einzurichten (Pkt. 3.1.15 des Gutachtens).

InKö - Integration / Inklusion - Köln

InKö - Integration / Inklusion - Köln ist ein Informationsportal zum Themenschwerpunkt integrative / inklusive Bildung.

Es wird vom Department Heilpädagogik und Rehabilitation der Universität zu Köln betrieben und durch die Heidehof Stiftung unterstützt. InKö zielt schwerpunktmäßig auf Fragen der integrativen / inklusiven Bildung und Erziehung im schulischen Bereich ab und versteht sich als überregionale Plattform, auf der Literatur, didaktische Projekte aus der Praxis, Elterninformationen etc. zur Verfügung gestellt werden. Das Angebot richtet sich dabei an Eltern und Familien, pädagogische Fachkräfte, InklusionsforscherInnen, Studierende, Auszubildende und alle Interessierten.

Inklusionsplan an Kölner Schulen

Zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, einen Inklusionsplan an Kölner Schulen zu entwickeln.

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Dr. Karin Kleinen

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