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Beistandschaft des Jugendamtes

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, denen die Aufgaben des Beistandes übertragen wurden. Es bietet ihnen Fortbildungen an und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch Arbeits- und Orientierungshilfen.

Der überregionale Arbeitskreis der Beistände bei seiner Arbeitstagung am 16.10.2008 in Wipperfürth.
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Der überregionale Arbeitskreis der Beistände bei seiner Arbeitstagung am 16.10.2008 in Wipperfürth.

Die gesetzliche Grundlage für die Beistandschaft des Jugendamtes ist § 1712 Bürgerliches Gesetzbucht (BGB). Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands einzelnen seiner Beamten oder Angestellten. Der Beistand übernimmt damit folgende Aufgaben:

  • die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche
  • die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung nach § 52a SGB VIII
  • die Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 52a SGB VIII
  • die Beratung und Unterstützung zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt des Elternteils, der das Kind betreut
  • die Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, denen die Aufgaben des Beistandes übertragen wurden, werden durch das LVR-Landesjugendamt Rheinland beraten.

Das LVR-Landesjugendamt führt intensive berufsbegleitende Fortbildungen in Gesprächsführung und Beratungskompetenz durch, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern bei ihren Aufgaben als Beistandschaft zu unterstützen. Zusätzlich fördert das LVR-Landesjugendamt die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Recht und Verwaltung (Beurkundungsrecht, Insolvenzrecht, Unterhaltsrecht usw.). Das aktuelle Programm können Sie hier im Online-Katalog des Fortbildungsangebotes einsehen.

Qualitätsstandards für Beistände

Der überregionale Arbeitskreis der Beistände in NRW hat Arbeits- und Orientierungshilfen für die Beistandschaft erarbeitet, die vom LVR-Landesjugendamt Rheinland in der Sammelmappe “Qualitätsstandards für Beistände” den Jugendämtern zur Verfügung gestellt werden.

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Hans Werner Pütz

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