Kinder- und Jugendförderplanung
Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die Jugendämter verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Die Förderplanung betrifft sowohl die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit als auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Zur Erstellung der Förderpläne bietet das LVR-Landesjugendamt Informationen, Arbeitshilfen und Planungsmodelle an.
Modell der Planungsebenen unter Einbeziehung der kommunalen Förderpläne
Die Erstellung kommunaler Förderpläne für die Jugendförderung – mit einer Gültigkeit von fünf Jahren – stellt eine Herausforderung für die Jugendhilfeplanung dar. Hier wird ein hierarchisches Modell der Planung von der Einrichtungsbene bis zur Ebene der kommunalen Förderpläne vorgeschlagen.
(PDF, 95 KB) Übersicht des Planungsmodells von Andreas Hopmann
Jugendhilfeplanung Kinder- und Jugendförderung der Stadt Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf hat ihre "Jugendhilfeplanung Kinder- und Jugendförderung – Planungszeitraum 2010 bis 2014" verabschiedet. Sie ist auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf unter "Berichte" abrufbar.
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