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Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung

Im Bereich der Kindertagesbetreuung hat die Jugendhilfeplanung die Aufgabe, den Bedarf an Betreuungsplätzen zu ermitteln. Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen, Informationen und kommunale Planungsbeispiele zur Bedarfsermittlung in der Kindertagesbetreuung.

Entsprechend dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) müssen die Gruppenstrukturen in den Kindertageseinrichtungen sowie die Plätze in der Kindertagespflege jährlich fortgeschrieben werden. Ab 2013 besteht für Kinder ab einem Jahr ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung. Die Jugendhilfeplanung muss auch hier entsprechende Prognosen erstellen und Bedarfe ermitteln.

Erstes Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - Erstes KiBiz-Änderungsgesetz

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