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Rechtliche Beratung

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland berät Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe in spezifischen Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Beratungsangebot umfasst Rechtsberatung zu Fragestellungen aus dem Bereich des SGB VIII und der angrenzenden Sozialgesetzbücher, des Kindschafts- und Familienrechts, zum Sozialdatenschutz sowie zum internationalen Recht.Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter auch in kommunalverfassungsrechtlichen Einzelfragen, zum Beispiel zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jugendhilfeausschüsse.

Neben der individuellen Beratung bietet das LVR-Landesjugendamt Fortbildungen und Fachtagungen zu rechtlichen Themen für Fachkräfte aus der Jugendhilfe an. Alle Termine finden Sie unter dem folgenden Link:

Ihre Ansprechpartner für Beratungsanfragen

Portrait von  Regine Tintner

Regine Tintner

Telefon

workTelefon:
0221 809-4024
faxTelefax:
0221 8284-1312

E-Mail

Portrait von  Antje Steinbüchel

Antje Steinbüchel

Telefon

workTelefon:
0221 809-4038
faxTelefax:
0221 8284-3742

E-Mail

Zusammenfassung aktueller Urteile

Rechtmäßigkeit der Inobhutnahme während des familiengerichtlichen Verfahrens, OVG Münster, Beschluss vom 11. September 2012, Az. 12 B 1020/12

Haftung von Eltern und Kindern bei illegalem Filesharing, Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. November 2012, Az. I ZR 74/12