Rechtliche Beratung
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland berät Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe in spezifischen Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Beratungsangebot umfasst Rechtsberatung zu Fragestellungen aus dem Bereich des SGB VIII und der angrenzenden Sozialgesetzbücher, des Kindschafts- und Familienrechts, zum Sozialdatenschutz sowie zum internationalen Recht.Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter auch in kommunalverfassungsrechtlichen Einzelfragen, zum Beispiel zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Jugendhilfeausschüsse.
Neben der individuellen Beratung bietet das LVR-Landesjugendamt Fortbildungen und Fachtagungen zu rechtlichen Themen für Fachkräfte aus der Jugendhilfe an. Alle Termine finden Sie unter dem folgenden Link:
Ihre Ansprechpartner für Beratungsanfragen
Regine Tintner
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4024
- faxTelefax:
- 0221 8284-1312
- E-Mail:
- regine.tintner@lvr.de
Antje Steinbüchel
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4038
- faxTelefax:
- 0221 8284-3742
- E-Mail:
- antje.steinbuechel@lvr.de
Zusammenfassung aktueller Urteile
Rechtmäßigkeit der Inobhutnahme während des familiengerichtlichen Verfahrens, OVG Münster, Beschluss vom 11. September 2012, Az. 12 B 1020/12
Haftung von Eltern und Kindern bei illegalem Filesharing, Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. November 2012, Az. I ZR 74/12




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