Überörtliche Kostenerstattung
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland berät die Jugendämter auch in Fragen der überörtlichen Kostenerstattung nach §§ 89 ff. SGB VIII.
Das LVR-Landesjugendamt trägt dazu bei, dass junge Menschen und deren Eltern die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten.
Wenn ein örtliches Jugendamt hilft, obwohl weder die Eltern noch die jungen Menschen in seinem Bereich einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und wenn darüber hinaus auch keine Ansprüche gegenüber einem anderen Jugendamt bestehen, erstattet das Landesjugendamt als überörtlicher Träger die Jugendhilfeaufwendungen.
Mehr Informationen zum Kostenerstattungsverfahren auch zwischen verschiedenen Jugendämtern finden Sie in der Rubrik “Zuständigkeit und Kostenerstattung” .
Wenn die Jugendhilfe innerhalb eines Monats nach Einreise gewährt wurde, besteht nach § 89 d SGB VIII ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land. Diese Aufgabe wurde den Landschaftsverbänden gemäß § 15 a AG-KJHG übertragen.
Zur Umsetzung der Kostenerstattungsansprüche hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) eine Empfehlung erstellt, die Sie bei den Arbeitshilfen finden.
Ihre Ansprechpartnerin für Jugendämter
Silvia Kayser
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4026
- faxTelefax:
- 0221 8284-3340
- E-Mail:
- Silvia.Kayser@lvr.de
Grundsatzangelegenheiten
Ursula Dahlberg
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- 0221 809-4027
- faxTelefax:
- 0221 8284-1492
- E-Mail:
- ursula.dahlberg@lvr.de
Ingrid Klause
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- workTelefon:
- 0221 809-4241
- faxTelefax:
- 0221 8184-3421
- E-Mail:
- ingrid.klause@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Rundschreiben zur überörtlichen Kostenerstattung
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Rundschreiben 43/4/2008 vom 04.06.2008 (PDF, 536 KB)
Kostenerstattung gemäß § 89e SGB VIII bei Aufenthalt in einer anderen Familie, hier: Rückerstattungsanspruch nach § 112 SGB X, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 29.5.2008, Aktenzeichen: 12 A 4144/06
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Rundschreiben 43/10/2006 vom 16.10.2006 (PDF, 14 KB)
Kostenerstattung gemäß § 89e SGB VIII bei Aufenthalt in einer anderen Familie, hier: Rückerstattungsanspruch nach § 112 SGB X, Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 21.09.2006, Aktenzeichen 26 K 6418/05
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Rundschreiben 43/8/2006 vom 18.09.2006 (PDF, 18 KB)
Kostenerstattung gemäß § 89d SGB VIII bei fehlerhafter Altersbestimmung von eingereisten Flüchtlingen, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.06.2006, Aktenzeichen 5 C 24.05
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Arbeitshilfen
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Kostenerstattung gemäß § 89d SGB VIII (PDF, 173 KB)
Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter
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