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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Das LVR-Landesjugendamt fördert den grenzüberschreitenden Austausch über Fachthemen der Jugendhilfe. Es informiert über internationale Verordnungen, gesetzliche Grundlagen und Organisationsformen grenzüberschreitender Hilfeangebote.

Jugendhilfegewährung im Ausland

Jugendhilfe im Ausland wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

  • Es muss sich um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes handeln,
  • die Leistungsberechtigten (Eltern, Mütter, Väter, junge Volljährige) und die Leistungsempfänger (Kinder, Jugendliche) müssen ihren tatsächlichen Aufenthalt im Ausland haben,
  • die Voraussetzungen für eine Leistung nach dem SGB VIII müssen erfüllt sein,
  • die Leistungsberechtigten erhalten die benötigte Hilfe nicht oder nicht in ausreichendem Maße vom Aufenthaltsland und
  • eine im Inland begonnene Hilfe wird nicht fortgesetzt.

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Grafik: Information

Die örtliche Zuständigkeit des LVR-Landesjugendamtes richtet sich nach dem Geburtsort des jungen Menschen (gem. § 88Abs. 1 SGB VIII).

Das LVR-Landesjugendamt ist örtlich zuständig, wenn der junge Mensch im Rheinland geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, so ist das Land Berlin zuständig.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Das LVR-Landesjugendamt fördert den grenzüberschreitenden Austausch über Fachthemen der Jugendhilfe. Es informiert über internationale Verordnungen, gesetzliche Grundlagen und Organisationsformen grenzüberschreitender Hilfeangebote.

Europa wächst immer stärker zusammen. Die nationalen Grenzen verlieren an Bedeutung und die grenzüberschreitende Mobilität der Bevölkerung nimmt zu. Die Praxis der Jugendhilfe ist jedoch eingebunden in die nationale Gesetzgebung und die nationalen Institutionen.

Um grenzüberschreitende Hilfen fachkompetent leisten und steuern zu können, sind Kenntnisse über die internationalen Verordnungen und ihre Ausführungsgesetze in den Nachbarländern notwendig. Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Fachstellen der Jugendhilfe ist erforderlich.

Das LVR-Landesjugendamt schließt Vereinbarungen mit belgischen und niederländischen Fachstellen. Es führt Arbeitskreise und Fachtagungen durch und gibt Dokumentationen und Arbeitshilfen in deutscher und niederländischer Sprache heraus.

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Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

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Sabine Lehmann

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