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Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung

Der LVR fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Beratungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft.

Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung erhalten eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der angemessenen Personal- und Sachkosten. Die Förderung richtet sich nach dem "Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz" (Neufin SchKG) und der Verordnung des Landes NW zum Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 23. Mai 2006

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