Familienbildungsstätten
Der LVR unterstützt mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Arbeit anerkannter Einrichtungen der Familienbildung.
Rechtsgrundlagen
- Weiterbildungsgesetz NRW (PDF, 96 KB)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial benachteiligten Familien und Kindern zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der Familienbildung (PDF, 19 KB)
- Verlängerung der Richtlinien bis 2016; Erlass v. 08.12.2011 (PDF, 159 KB)
- Erlass des Ministerums vom 09.02.2012 zum "Elternstart NRW" (PDF, 618 KB)
Informationen zum Anerkennungsverfahren
Für die Anerkennung von Familienbildungsstätten im Rheinland ist das LVR-Landesjugendamt zuständig.
Informationen zum Förderverfahren
Der Handlungsleitfaden wird zurzeit überarbeitet.
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter
Anträge und Formulare
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Rundschreiben: Familienbildung
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Nr. 703 vom 07.07.2010: (PDF, 33 KB)
Förderung von Familienbildungsstätten für Kooperationen mit Familienzentren; weitere Kriterien zur Förderung von Zweig- und Nebenstellen
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Nr. 690 vom 20.05.2010: (PDF, 45 KB)
Förderung von Familienbildungsstätten für Kooperationen mit Familienzentren
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Nr. 624 vom 11.03.2009: (PDF, 23 KB)
Förderung von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, hier: Erhöhung des Durchschnittsbetrages für den Teilnehmertag auf 25,00 €
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Nr. 517 vom 11.06.2007: (PDF, 115 KB)
Stellenförderung nach § 8 Weiterbildungsgesetz bei der Inanspruchnahme von Altersteilzeit
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Nr. 499 vom 29.11.2006: (PDF, 60 KB)
Kooperationen und Fusionen nach dem Haushaltsgesetz 2006
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Nr. 446 vom 02.09.2005: (PDF, 65 KB)
Förderung von Einrichtungen der Familienbildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) ; Kooperationen und Fusionen nach dem Ende der in § 22 WbG vorgesehenen Übergangszeit am 31.12.2005
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Dokumentationen
Fachtagung vom 19.11.2008: Übergang von der Familie in die Kita - Erziehungspartnerschaft von Anfang an!
Unter diesem Motto veranstaltete das Landesjugendamt Rheinland im Kooperation mit dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und den Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen eine Fachtagung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Kindertagesstätten und Jugendämtern.
Kinder unter drei Jahren besuchen heute immer öfter und immer früher eine Tageseinrichtung für Kinder oder werden von Tagespflegepersonen betreut. Durch Ausbauprogramme des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die Plätze für unter Dreijährige in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege in den nächsten Jahren massiv ausgebaut werden. Im Jahr 2013 soll es einen Rechtsanspruch für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz geben.
Um diesen Wechsel aus dem Elternhaus in eine Kindertageseinrichtung für die Kinder und die Eltern so unproblematisch wie möglich zu gestalten, arbeiten die Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildung zurzeit in einem mehrjährigen Projekt an einem Kurskonzept, dass diesen Übergang gestalten und erleichtern soll. Das Konzept soll nach Projektabschluss von Einrichtungen der Familienbildung in Kindertageseinrichtungen angeboten und durchgeführt werden.
Auf der Veranstaltung wurde das Projekt „KitaStart" der Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildung erstmals dem Fachpublikum vorgestellt. Ferner diskutierten Experten aus den verschiedensten Bereichen der Jugendhilfe in verschiedenen Interviewrunden grundlegende Fragen zu diesem Thema.




Was ist das?