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Familienberatungsstellen

Der LVR fördert die Personalkosten von Familienberatungsstellen. Die Förderung erfolgt nach Richtlinien aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Gefördert werden die Personalkosten von

  • Erziehungsberatungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft,
  • Ehe- und Lebensberatungsstellen,
  • integrierten Beratungsstellen,
  • Beratungsstellen mit besonderem Beratungsschwerpunkt,
  • Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern

sowie Online-Beratungen durch Erziehungsberatungsstellen.

Psychosoziale Beratung - Regeln des fachlichen Könnens

In diesem 1994 veröffentlichtem Papier des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NW werden die institutionellen Rahmenbedingungen, die die Qualität der Arbeit der Beratungsstellen absichern und die Eigenart psychotherapeutischen Handelns im nichtheilkundlichen Bereich beschrieben.

Diese Rahmenbedingungen und Grundsätze bilden heute noch die Basis für die Arbeit in den Familienberatungsstellen.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

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Renate Westkamp

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