Frauenberatungsstellen
Die Personalkosten von Frauenberatungsstellen fördert der LVR nach Richtlinien aus Mitteln des Landes NRW.
Unterstützt wird damit die Arbeit von
- allgemeinen Frauenberatungsstellen
- spezialisierten Beratungsstellen für von Menschenhandel betroffene Mädchen und Frauen
- Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter
Anträge und Formulare
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Rundschreiben: Förderung von Frauenberatungsstellen
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Nr. 508 vom 12.02.2007 (PDF, 145 KB)
Regelungen ab dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TdL) am 01.11.2006
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Was ist das?