Zum Inhalt springen

Ergänzende Links
Auswahl der Sprachversion

Betriebskosten nach KiBiz

Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

Auf den unten angegebenen Seiten finden Sie die Rundschreiben des Landesjugendamtes zum KiBiz sowie zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

Kein Bild vorhanden

Sonja Hennings

E-Mail