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Finanzielle Förderungen

Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Der Landschaftsverband Rheinland stellt darüber hinaus eigene Fördermittel für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung bereit.

Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege wird nach den Gesetzen, Richtlinien und Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Finanzielle Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, zur Förderung von Familienzentren und für die Sprachförderung jährlich rund 650 Millionen Euro bereit.

Das LVR-Landesjugendamt vergibt die zur Verfügung gestellten Finanzmittel an die Jugendämter der rheinischen Kommunen. In den Jahren 2008 bis 2013 stellt das Land weitere 255 Millionen Euro zusätzlich in den Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung.

Förderung der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung

Kinder mit Behinderung sollen die gleichen Chancen wie Kinder ohne Behinderung haben. Das LVR-Landesjugendamt fördert mit erheblichen Eigenmitteln die frühkindliche Erziehung und therapeutische Behandlung von Kindern mit Behinderung in heilpädagogischen und integrativen Tageseinrichtungen. Ebenso werden Kinder gefördert, die im Rahmen der Einzelintegration Regeleinrichtungen besuchen.