Investitionen und Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
Der Landschaftsverband Rheinland fördert Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die der Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren dienen. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen dem LVR hierfür Finanzmittel bereit.
Grundlage der Förderung sind die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege" gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. März 2016 (Az. 321-6252.2).
Gefördert werden investive Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren. Beantragt werden können Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbaumaßnahmen bzw. Fördermittel für die Ausstattung.