Zum Inhalt springen

Ergänzende Links
Auswahl der Sprachversion

Sprachförderung

Das LVR-Landesjugendamt unterstützt mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die zusätzliche Sprachförderung von Kindern.

Nach § 21 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt für jedes Kind, das gemäß dem Schulgesetz eine zusätzliche Sprachförderung erhält, bis zum Schuleintritt des Kindes einen zusätzlichen Zuschuss.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

Kein Bild vorhanden

Elfriede Wirtz

E-Mail

Servicebereich zum Thema

Anträge und Formulare