Leistungsentgelte für heilpädagogische Kitas
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland finanziert als überörtlicher Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff SGB XII, aus Eigenmitteln die Betreuung von Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung in heilpädagogischen Kindertagesstätten (heilpädagogische Kitas).
In heilpädagogischen Kitas werden ausschließlich Kinder mit (drohender) Behinderung betreut, gefördert und gebildet, um den Kindern eine ihrem individuellen Förderbedarf angemessene Unterstützung zu ermöglichen.
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Leistungen des LVR-Landesjugendamtes
Zur Ausübung und Umsetzung des gesetzlichen Auftrages erhalten Träger von heilpädagogischen Tageseinrichtungen ein Leistungsentgelt-"Budget". Die hierfür maßgeblichen Rahmenbedingungen sowie Strukturen der jeweiligen Einrichtung basieren auf dem Landesrahmenvertrag. Dieser wurde mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden, unter Beteiligung der beiden Landschaftsverbände für NRW abgestimmt.
Die Vergütungsverhandlungen für teilstationäre Einrichtungen werden vom Landschaftsverband Rheinland mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege geführt. Die Vergütungssätze sollen den Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung ein bedarfsgerechtes Handeln ermöglichen.
Die Weiterentwicklung der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen und unter Beachtung der UN- Behindertenrechtskonvention verstehen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Landschaftsverband Rheinland als partnerschaftliche Aufgabe.
Einzelne Kinder mit (drohender) Behinderung benötigen eine zusätzliche Unterstützung, um ihren Aufenthalt in einer Einrichtung sicher zu stellen. Diese wird durch Einzelfallhilfen gewährleistet.
Die Schiedsstelle der Stadt Köln vermittelt bei Streit- und Konfliktfällen.
Kontakt Schiedsstelle:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 24 (Schiedsstelle)
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Ansprechpersonen

Ragna Muth-Imgrund
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Verena Hehl
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Zuständig für: Allgemeine Fragen

Judith Siebenmorgen
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- judith.siebenmorgen@lvr.de
Zuständig für: Fragen zur finanziellen Förderung
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Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Auf dieser Seite finden Sie Rundschreiben zum Thema "Einzelintegration".
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Nr. 41/4/2013 vom 26. Februar 2013 (PDF, 39 kB)
Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2013 / 2014
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Arbeitshilfen und Fachinformationen