Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Waldkindergärten

In Waldkindergärten werden Kinder ab zwei Jahre ganzjährig und bei jedem Wetter im Freien betreut.

Die Aufenthaltszeiten gehen mittlerweile häufig über den Vormittag hinaus und betragen in der Regel bis zu 35 Stunden. Für extreme Wetterbedingungen steht ein Schutzraum in Form eines Bauwagens oder einer Blockhütte zur Verfügung.

Grundsätzlich können sich die Träger von Waldkindergärten in NRW bei den Gruppenstrukturen an den Vorgaben des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) unter der Anlage zu § 19 orientieren. Die erforderliche personelle Besetzung ist aufgrund der besonderen Bedingungen im Wald zur Sicherung der Aufsichtspflicht jedoch deutlich höher.

Alle erforderlichen Hinweise zur Gründung eines Waldkindergartens finden Sie in der Arbeitshilfe "Natur erleben".

An Tageseinrichtungen angeschlossene Waldgruppen

Viele Eltern wünschen sich eine ganztägige Betreuung für ihre Kinder. Um diesem Bedarf zu entsprechen haben sich Waldgruppen entwickelt, die sich am Vormittag im Wald aufhalten und am Nachmittag in einer Regeleinrichtung weitergeführt werden.

Bei kombinierten Waldgruppen ist darauf zu achten, dass für die Gruppe entsprechende eigene Räumlichkeiten in der Kindertageseinrichtung zur Verfügung stehen.