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Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder ist eine Betriebserlaubnis durch das LVR-Landesjugendamt erforderlich. Die Betriebserlaubnis wird auf Antrag des Trägers erteilt. Auf dieser Seite finden Sie die benötigten Antragsformulare.

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung ist gesetzlich geregelt in § 45 SGB VIII und § 18 (2) KiBiz.

Für alle Tageseinrichtungen, die eine regelmäßige Kinderbetreuung mit mehr als 15 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit anbieten und nicht im Rahmen der Kindertagespflege vom örtlichen Jugendamt genehmigt werden, benötigt der Träger der Maßnahme eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

Der Träger stellt für die Tageseinrichtung einen entsprechenden formellen Antrag. Dazu bietet das LVR-Landesjugendamt einen Vordruck an. In dem Antrag sind Angaben zu Ort, Form und Konzeption sowie zu den Zielen und Grundsätzen der Kinderbetreuung zu machen.

Für Angaben über die Raumsituation steht ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Bei neuen Einrichtungen sind ein Lageplan und Grundriss der gesamten Einrichtung erforderlich. Die Leitung der Einrichtung muss das LVR-Landesjugendamt außerdem über die personelle Besetzung für die regelmäßige Kinderbetreuung unterrichten. Dazu benötigt das LVR-Landesjugendamt die Personalunterlagen der Einrichtung.

Der Antrag ist an den Spitzenverband und das örtliche Jugendamt zu richten und wird von dort mit einer jeweiligen Stellungnahme an das Landesjugendamt weitergeleitet. Alle wesentlichen Änderungen der Kinderbetreuung hinsichtlich der Konzeption, der Anzahl der Gruppen und Betreuungsplätze, der Räumlichkeiten, ein Wechsel der Leitung oder ein Umzug sind dem LVR-Landesjugendamt mitzuteilen.

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