Betriebskitas
Immer mehr Unternehmen entdecken, dass Familienfreundlichkeit nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den eigenen Zielen nützt. Gute und verlässliche Kinderbetreuung trägt zum Gelingen der Balance von Familie und Arbeitswelt bei. Väter und Mütter können Erwerbstätigkeit und Erziehungsaufgaben besser vereinbaren.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Unternehmen und Firmen?
- Anbindung an eine Tagesmutter
- Schaffung von eigenen betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen
- Kooperation mit bestehenden Einrichtungen/Belegrechte
- Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
Anbindung an eine Tagesmutter
Eine verlässliche und hochwertige Kinderbetreuung lässt sich mit Hilfe einer Tagesmutter realisieren. Eine Tagesmutter kann in der eigenen Wohnung bis zu fünf Kinder betreuen. Für diese Tätigkeit benötigt sie eine Erlaubnis durch das Jugendamt. In der Regel ist die Tagesmutter selbstständig tätig, selten ist sie bei der Firma angestellt. Viele Familien bevorzugen die familiäre Atmosphäre und Flexibilität dieser Betreuungsform.
Die Möglichkeiten der Kooperation mit einer Tagesmutter sind vielfältig. Unternehmen können auch im Betrieb eine eigene Kindertagespflegestelle einrichten, in der eine Tagesmutter je nach Bedarf die Kinder betreut und sich zeitlich auf den Betrieb einstellt. Das Unternehmen kann durch eine gute Ausstattung, Weiterbildung der Tagesmutter und eine Vertretungsregelung für Notfälle zur Qualität der Kinderbetreuung beitragen. Steigt der Betreuungsbedarf über die maximal zulässige Zahl von fünf Kindern, ist die Einrichtung einer weiteren Kindertagespflegestelle erforderlich.
Schaffung von eigenen betrieblichen Kinderbetreuungsplätzen
Mit eigenen Kinderbetreuungsplätzen schafft ein Unternehmen ein attraktives Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Nähe des Arbeitsplatzes. Für betriebliche Kinderbetreuungsplätze gelten folgende Voraussetzungen:
Werden sechs oder mehr Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut, handelt es sich um eine Einrichtung, für die eine Erlaubnis nach § 45 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zu beantragen ist. Die Betriebserlaubnis ist vor Inbetriebnahme beim LVR-Landesjugendamt einzuholen. Nach Prüfung der Eignung des Trägers, der inhaltlich-konzeptionellen Ausrichtung und der Räume der Einrichtung wird eine Betriebserlaubnis vom LVR-Landesjugendamt in Form eines Bescheides erteilt.
Träger betrieblicher Kindertageseinrichtungen können laut § 6 Abs. 2 KiBiz auch Unternehmen, privat-gewerbliche Träger und nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sein.
Sofern die Träger anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind und eine positive Bedarfsaussage des Jugendamtes erfolgt ist, können diese Träger auch im Rahmen des KiBiz Betriebskostenzuschüsse beantragen.
Kooperation mit bestehenden Einrichtungen/Belegrechte
Kooperationen mit einem externen Träger, der bereits in der Kinderbetreuung erfahren und ausgewiesen ist, reduziert den Organisationsaufwand auf ein Minimum. Unternehmen haben die Möglichkeit, mit bereits bestehenden geförderten Einrichtungen über einen Kooperationsvertrag Belegrechte für ihre Mitarbeiter auszuhandeln.
Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
2008 wurde das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung gestartet. Dieses Programm fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union bundesweit die Einrichtung neuer, betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsplätze. Dadurch sollen Eltern und Unternehmen darin unterstützt werden, für das gemeinsame Anliegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf individuelle und passgenaue Lösungen zu finden.
Das Programm ermöglicht seit 2009 zudem eine öffentliche Kofinanzierung durch Länder und Kommunen. Damit stehen Unternehmen und Trägern der Betreuungseinrichtung weitere Finanzierungsquellen zur Verfügung.
Gefördert wird die Schaffung zusätzlicher Betreuungsgruppen für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – bei Hochschulen auch für Kinder von Studierenden – bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, sei es in bestehenden oder in neuen Einrichtungen. Es wird ein Zuschuss zu den während der ersten beiden Jahre anfallenden Betriebskosten gezahlt.
Insgesamt stehen bis Ende 2012 für das Programm 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Unternehmen zur Schaffung der neuen Betreuungsplätze kooperieren, oder die Betriebe selbst, wenn sie Träger der Kinderbetreuungseinrichtung sind.
- Eine Gruppe umfasst wenigstens sechs Betreuungsplätze; in begründeten Einzelfällen können auch kleinere Gruppen gefördert werden.
- Die Betreuungsplätze werden für Kinder der Mitarbeiter bzw. der Studierenden bis zum vollendeten dritten Lebensjahr zur Verfügung gestellt. In begründeten Einzelfällen können auch ältere Geschwisterkinder bis zur Vollendung ihres sechsten Lebensjahres in einer geförderten Gruppe betreut werden.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland. „Unternehmen“ im Sinne des Förderprogramms sind neben Wirtschaftsunternehmen auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts (zum Beispiel Berufsverbände, Vereine, Unternehmensstiftungen, Hochschulen, Rundfunkanstalten). Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen sind von der Förderung ausgenommen.
- Der Unternehmensanteil an den zuwendungsfähigen Betriebskosten der Betreuungsplätze beträgt mindestens 25 Prozent. Das Förderprogramm will Unternehmen Anreize für ein eigenes Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben und dessen wirtschaftliche Vorteile spürbar machen. Deshalb müssen sich die Unternehmen von Anfang an mit einem substanziellen Beitrag an der Finanzierung der Betreuungsplätze beteiligen.
- Neben dem Beitrag der Unternehmen erfolgt die Kofinanzierung der Betriebskosten während der Förderung durch dieses Programm ggf. durch Elternbeiträge, Eigenmittel des öffentlichen oder privaten Trägers und/oder sonstige öffentliche oder private Mittel. Eine Kofinanzierung der Betriebskosten mit anderen ESF-Mitteln ist ausgeschlossen. Sollten dem Projekt sonstige öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig zu den Fördermitteln aus diesem Programm in Anspruch zu nehmen.
- Die Förderung aus dem Programm zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung soll mindestens 3.000 Euro pro Platz und Jahr betragen.
- Die für den Betrieb der Betreuungseinrichtung notwendigen Voraussetzungen und Genehmigungen (insbesondere die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII) liegen vor.
- Anträge müssen vor Projektbeginn rechtsverbindlich unterschrieben bei der Servicestelle eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Projekte ist ausgeschlossen.
Das Programm setzt Anreize, um Unternehmen für ein dauerhaftes Engagement für die Kinderbetreuung zu gewinnen. Für den Erfolg des verstärkten Ausbaus der Kinderbetreuung durch Bund, Länder und Kommunen und die Förderung durch dieses Programm ist es entscheidend, dass Träger und Unternehmen frühzeitig Möglichkeiten für den Erhalt der neu geschaffenen Plätze nach Auslaufen der Förderung prüfen und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Im Interesse der beabsichtigten Nachhaltigkeit und im Interesse der beteiligten Unternehmen, Träger, Eltern und Kinder ist daher bei Antragstellung ein Konzept für die weitere Finanzierung der Betreuungsplätze nach Ende der Förderung vorzulegen.
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Servicebereich zum Thema
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Dokumentationen
Fachtagung am 28.04.2010: „Betriebsnahe Kindertagesbetreuung" - Voraussetzungen, Erfahrungen, Fördermöglichkeiten
Familien mit Kindern leben heute in sehr divergierenden Lebenswelten. Die Flexibilisierung von Arbeit hat zur Folge, dass auch in der Kindertagesbetreuung eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote nötig ist, um den unterschiedlichen Bedarfen von Eltern gerecht zu werden und Ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Betriebsnahe Kindertagesbetreuung kann ein wichtiger Baustein zukunftsorientierter Personalpolitik sowie im Netz der Familienergänzenden Angebote sein.
Auf der Fachtagung wurden Antworten auf strukturelle, betriebswirtschaftliche und bauliche Fragestellungen gegeben sowie „Best-Practice"-Einrichtungen vorgestellt.
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Arbeitshilfen
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Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit und Zugehörigkeit (PDF, 1,36 MB)
Sie finden hier die bundesweit erste wissenschaftliche Recherche zu diesem Thema sowie das Ergebnis eines Hearings mit Wissenschaftlern aus der Frühen Kindheitsforschung.
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