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Infos für Eltern zur Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist eine mögliche Alternative zur Kindertageseinrichtung. Viele Eltern entscheiden sich wegen der familiären Atmosphäre und der flexiblen Betreuung für die Kindertagespflege.

Für Eltern, die erwerbstätig sind, gibt es eine Vielzahl von Kinderbetreuungsangeboten, die den unterschiedlichsten Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. Als Eltern haben Sie das Recht, zwischen den verschiedenen Angeboten zu wählen, und Sie haben einen Anspruch auf Beratung.

Welche Vorteile bietet die Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und sehr flexible Betreuungsform. Die Eltern erhalten durch eine Kindertagespflegeperson Unterstützung bei der Erziehung und Bildung ihres Kindes. Die Betreuung Kindertagespflege ist familienergänzend. Die Kindertagespflege hilft den Eltern, ihre beruflichen Interessen und ihre Erziehungsaufgaben besser miteinander zu vereinbaren.

Eine Kindertagespflegeperson betreut höchstens fünf Kinder gleichzeitig. So entsteht eine Betreuungsform in einem kleinen überschaubaren Rahmen. In der Regel werden die Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Möglich ist auch die Betreuung in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern.

Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson

Die Kinder werden im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Dazu braucht die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Pflegeerlaubnis regelt auch die mögliche Anzahl der zu betreuenden Kinder. Es dürfen fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein und unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt maximal acht oder 10 Betreuungsverträge abgeschlossen werden.

Kindertagespflege im Haushalt der Eltern

Die Kinder werden im Haushalt der Eltern betreut. Es dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Hierfür ist keine Pflegeerlaubnis notwendig. Es besteht in der Regel ein Angestelltenverhältnis. Eine Pflegeerlaubnis ist aber erforderlich, wenn neben den Kindern des elterlichen Haushalts weitere Kinder betreut werden.

Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

Die Kinder werden in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen betreut.

Großtagespflege

Möglich ist ein Zusammenschluss von zwei oder maximal drei Kindertagespflegepersonen. Diese dürfen insgesamt höchstens neun Kinder gleichzeitig betreuen und unter bestimmten Voraussetzungen 15 Betreuungsverträge abschließen. Jede Kindertagespflegeperson bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Die Kinder müssen durch Betreuungsverträge eindeutig den einzelnen Kindertagespflegepersonen zugeordnet sein. Im Zuge des Erlaubniserteilungsverfahrens prüft das Jugendamt, ob die Räumlichkeiten den Anforderungen einer kindgerechten Betreuung entsprechen.

Was kostet Kindertagespflege?

Die Kosten richten sich nach der öffentlichen Förderung und der Vereinbarung, die Sie privat mit der Kindertagespflegeperson getroffen haben. Die Höhe des Eigenbetrags bei öffentlich geförderten Plätzen hängt vom Einkommen der Eltern bzw. des erziehungsberechtigten Elternteils ab und wird vom örtlichen Jugendamt festgesetzt. Bei privat finanzierter Kindertagespflege wird die Höhe der Bezahlung zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson frei vereinbart. Ausschlaggebend ist dabei auch, wie viele Stunden das Kind betreut wird.

Wie finde ich eine geeignete Kindertagespflegestelle?

Sie sollten sich rechtzeitig auf die Suche begeben, um eine Kindertagespflegestelle zu finden, die zu Ihnen, Ihrem Kind und Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterstützung erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt vor Ort oder bei einem freien Träger. Muster für Betreuungsverträge finden sie z.B. beim Landesverband Kindertagespflege NRW oder dem Bundesverband Kindertagespflege.

Aufgaben und Leistungen der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagespflegeperson unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. In der Kindertagespflege können Kinder zwischen 0 und 14 Jahren betreut werden. Auch für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung haben, kann (zusätzlich) eine Förderung und Betreuung in der Kindertagespflege geeignet sein. Ebenso kann für Schulkinder diese Betreuungsform eine Alternative oder Ergänzung sein.

Die Kommunen müssen Plätze für diejenigen Kinder unter einem Jahr bereitstellen, deren Erziehungsberechtigte

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen,
  • eine Erwerbstätigkeit aufnehmen,
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden,
  • eine Schul- oder Hochschulausbildung absolvieren
  • oder Leistungen zur Wiedereingliederung in Arbeit erhalten.

Außerdem erhalten Kinder unter einem Jahr in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege eine Förderung, wenn diese Leistung für ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.

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Petra Hahn

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