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Einzelintegration

Durch das Kinderbildungsgesetzes NRW ist seit dem 01.08.2008 die Aufnahme von Kinder mit einer Behinderung in einer Regeleinrichtung möglich.

Damit alle Kinder von den pädagogischen Kräften durch den Alltag begleitet werden, wird ein entsprechender Rahmen benötigt. Die Einrichtungen die sich dieser Aufgabe stellen, müssen diese Rahmenbedingungen erfüllen.

Um eine „Vereinzelung“ der Kinder mit Behinderung zu vermeiden, empfehlen wir, 2 Kinder in einer Tageseinrichtung bzw. in der Gruppe zu betreuen.

Die einzelnen Jugendämter können genaue Informationen darüber geben, welche Tageseinrichtungen diese Betreuungsform anbieten.

Eine genaue Beschreibung der Voraussetzungen finden Sie hier im Rundschreiben Nr. 557.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

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Silke Zeyen

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