Einzelintegration
Durch das Kinderbildungsgesetzes NRW ist seit dem 01.08.2008 die Aufnahme von Kinder mit einer Behinderung in einer Regeleinrichtung möglich.
Damit alle Kinder von den pädagogischen Kräften durch den Alltag begleitet werden, wird ein entsprechender Rahmen benötigt. Die Einrichtungen die sich dieser Aufgabe stellen, müssen diese Rahmenbedingungen erfüllen.
Um eine „Vereinzelung“ der Kinder mit Behinderung zu vermeiden, empfehlen wir, 2 Kinder in einer Tageseinrichtung bzw. in der Gruppe zu betreuen.
Die einzelnen Jugendämter können genaue Informationen darüber geben, welche Tageseinrichtungen diese Betreuungsform anbieten.
Eine genaue Beschreibung der Voraussetzungen finden Sie hier im Rundschreiben Nr. 557.
-
Rundschreiben
Rundschreiben: Heilpädagogische und Integrative Tageseinrichtungen für Kinder
-
Nr. 2/41 vom 24.02.2012 (PDF, 212 KB)
Finanzierungsmodalitäten für das Kindergartenjahr 2012/2013 für die freiwillige modellhafte Förderung der „Einzelintegration im Regelkindergarten“ für Kinder mit Behinderung
-
Nr. 1/41 vom 15.02.2012 (PDF, 275 KB)
Förderung der integrativen Einrichtungen im Kindergartenjahr 2012/ 2013
-
Rundschreiben an die örtlichen Sozialhilfeträger vom 23.12.2011 (PDF, 187 KB)
Einzelintegration im Regelkindergarten
-
Rundschreiben an die örtlichen Sozialhilfeträger vom 09.11.2011 (PDF, 168 KB)
Geltendmachung von Beihilfe- und Erstattungsansprüchen
-
Nr. 769 vom 29.11.2011 (PDF, 167 KB)
Übertragung der Zuständigkeit für den Bereich der Einzelinklusion
-
Nr. 737 vom 20.04.2011 (PDF, 155 KB)
Weiterführung des Modells zur Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderung vor dem dritten Lebensjahr in Tageseinrichtungen für Kinder bis zum 31.07.2013
-
Nr. 633 vom 28.04.2009 (PDF, 119 KB)
Fortführung der begleitenden Finanzierung und Abrechnung integrativer Gruppen aus Sozialhilfemitteln - Eingliederungshilfe - des LVR, Ergänzende Finanzierung der freigestellten Leitung, Abrechnung der integrativen U3 Gruppen im Modellversuch.
-
Nr. 584 vom 16.07.2008: (PDF, 197 KB)
Modellhafte Förderung von unter dreijährigen Kindern mit Behinderungen aus Mitteln des LVR nach § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
-
Nr. 583 vom 25.06.2008: (PDF, 41 KB)
Künftiges Abrechnungsverfahren der Betriebskosten integrativer Tageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz
-
Nr. 579 vom 16.06.2008: (PDF, 19 KB)
Förderung der Einzelintegration im Regelkindergarten für Kinder mit Behinderungen
-
Nr. 568 vom 30.04.2008: (PDF, 108 KB)
Erstattung der Beschaffungskosten für Kindersitze im Rahmen der Fahrdienstabrechnung
-
Nr. 565 vom 23.04.2008: (PDF, 24 KB)
Verfahren zur Abrechnung der Betriebskosten integrativer Tageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz
-
Nr. 564 vom 21.04.2008: (PDF, 23 KB)
Bewilligung der Plätze für Kinder mit Behinderungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach dem Kinderbildungsgesetz
-
Nr. 557 vom 05.03.2008: (PDF, 53 KB)
Fortführung der Finanzierung der integrativen Tageseinrichtungen für Kinder, Rahmenbedingungen für die Einzelintegration, Weiterentwicklung der Förderung und Begleitung von Kindern mit Behinderung und Aufnahme von Kindern unter drei Jahren mit einer Behinderung in Tageseinrichtungen.
-
Nr. 547 vom 05.12.2007: (PDF, 26 KB)
Eingruppierung nach dem TVöD für therapeutisches Personal in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder
-
Nr. 512 vom 24.04.2007 (PDF, 245 KB)
Verlagerung der Zuständigkeiten für die Sonderkindergärten, die Förderung der integrativen Einrichtungen einschließlich der organisation des Zubringerdienstes und der Fahrtkostenerstattung für diese Einrichtungen in das Landesjugendamt
-
Nr. 440 vom 17.08.2005: (PDF, 110 KB)
Förderung der Einzelintegration im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. § 53 Sozialgesetzbuch XII für die in Einrichtungen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder betreuten Kinder mit Behinderung
-
Nr. 439 vom 17.08.2006 (PDF, 136 KB)
Elternbeiträge nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Integrativen Tageseinrichtungen für Kinder; Durchführungshinweise des Sozialverwaltungsamtes zur Sozialhilfesatzung
-
-
Arbeitshilfen
Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter
Silke Zeyen
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6746
- faxTelefax:
- 0221 8284-3453
- E-Mail:
- silke.zeyen@lvr.de




Was ist das?