Privat-gewerbliche Einrichtungen
Das LVR-Landesjugendamt berät in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern auch bei der Gründung von Kindertageseinrichtungen in privat-gewerblicher Trägerschaft. Zum Betrieb der Einrichtung ist eine Erlaubnis des Landesjugendamtes erforderlich. Der Betriebserlaubnis geht eine vorherige Eignungsprüfung voraus.
Träger von Kindertageseinrichtungen können − neben den nach § 75 SGB VIII anerkannten öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe − auch privat-gewerbliche Organisationen oder auch Einzelpersonen sein.
Privat-gewerbliche Träger müssen die Eignung zum dauerhaften Betrieb von Kindertageseinrichtungen nachweisen. Sie werden im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens durch das Landesjugendamt geprüft. Bei der Beantragung der Betriebserlaubnis ist auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Form eines Wirtschaftsplans darzustellen.
Hinsichtlich pädagogischer, fachlicher und räumlicher Standards gelten für alle Träger identische Voraussetzungen. Allerdings erhalten privat-gewerbliche Träger derzeit keine öffentliche Betriebskostenförderung. Sie müssen die für den Betrieb der Einrichtung notwendigen Betriebsmittel selbst erwirtschaften.
Weiterführende Informationen sind der Arbeitshilfe "Glossar zur Gründung einer Tageseinrichtung für Kinder in privat-gewerblicher Trägerschaft" zu entnehmen.
Servicebereich zum Thema
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Dokumentationen
Hearing vom 08.05.2008 zur Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit und Zugehörigkeit
Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit und Zugehörigkeit
Sie finden hier die bundesweit erste wissenschaftliche Recherche zu diesem Thema sowie das Ergebnis eines Hearings mit Wissenschaftlern aus der Frühen Kindheitsforschung
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Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit und Zugehörigkeit (PDF, 1,36 MB)
Sie finden hier die bundesweit erste wissenschaftliche Recherche zu diesem Thema sowie das Ergebnis eines Hearings mit Wissenschaftlern aus der Frühen Kindheitsforschung
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Arbeitshilfen
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Glossar zur Gründung einer Tageseinrichtung für Kinder in privatgewerblicher Trägerschaft (PDF, 610 KB)
Eine Arbeitshilfe für die Gründung privatgewerblicher Einrichtungen, besonders für die Betreuung von Kindern im Alter von vier Monaten bis drei Jahren. Sie beruht auf der derzeit gültigen Fassung des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
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