Zentrale Adoptionsstelle
Die Zentrale Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes berät in rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Fragen und vermittelt auch Adoptionen aus dem Ausland. Sie ist ebenso zuständig für die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen und die Zulassung von Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft.
Neu: Informationsveranstaltungen zum Thema Auslandsadoption
Die jeweils dreistündigen Informationsveranstaltungen am 26.3. und 31.08.2012 wenden sich an alle, die an der Adoption eines Kindes aus dem Ausland interessiert sind.
Broschüre "Adoption"

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- Titelseite der Broschüre
Gemeinsame Information der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe für Interessierte.
Fachstelle für Adoptionsangelegenheiten
- Sie interessieren sich für das Thema „Adoption“?
- Sie wurden adoptiert?
- Sie überlegen, Ihr Kind zur Adoption zu geben?
- Sie sind Fachkraft in der Adoptionsvermittlung?
- Sie möchten ein Kind adoptieren?
- Sie möchten sich über Adoptionsvermittlungsstellen informieren oder uns Ihre Erfahrungen mitteilen?
Sie interessieren sich für das Thema „Adoption“?
Wenn Sie sich über das Thema Adoption informieren wollen, sind die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und freien Träger erster Ansprechpartner. Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zu allen Fragen der Adoption eines Kindes sowie zu den Möglichkeiten, sich als Adoptiveltern zu bewerben. Die örtli-chen Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und der freien Träger sind in der Regel auch Ansprechpartner für die Prüfung der allgemeinen Adoptionseignung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Adoptionsstelle
- beraten Paare und Einzelpersonen in allen rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Fragen der Adoption und Adoptionsvermittlung. Im Vordergrund steht dabei die Beratung in Fragen der internationalen Adoption.
Sie wurden adoptiert?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Adoptionsstelle
unterstützen Sie bei der Suche nach Ihren „Wurzeln“;
begleiten Adoptierte bei der Akteneinsicht
sofern die Zentrale Adoptionsstelle die Vermittlung durchgeführt hat. Sollte die Adoptionsvermittlungsstelle eines Jugendamtes oder eines freien Trägers die Adoption begleitet haben, wenden Sie sich bitte an diese Stelle. Die Zentrale Adoptionsstelle stellt gerne den Kontakt her.
Sie überlegen, Ihr Kind zur Adoption zu geben?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Adoptionsstelle
- können für Sie den Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle Ihres Jugendamtes oder eines freien Trägers herstellen.
Sie sind Fachkraft in der Adoptionsvermittlung?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Adoptionsstelle
- beraten Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen bei den Jugendämtern und in freier Trägerschaft in rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Fragen und in schwierigen Einzelfällen;
- nehmen in Gutachten fachlich Stellung in Verfahren internationaler Adoption vor den Familiengerichten;
- beraten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Anwälte, Notare und Familiengerichte bei Problemstellungen in Adoptionsfällen mit Auslandsbezug.
Sie möchten ein Kind adoptieren?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Adoptionsstelle
- beraten Sie bei Anträgen auf Adoptionsvermittlung von Kindern aus dem Ausland;
- begleiten Sie bei internationalen Adoptionsverfahren, in enger Zusammenarbeit mit den deutschen Fachstellen und den zuständigen Behörden in den Herkunftsländern;
- arbeiten partnerschaftlich mit allen Fachstellen und seriösen Organisationen zusammen; sie achten auf das Wohl der in Deutschland lebenden adoptionsbedürftigen Kinder und auf die Wahrung der Rechte der Kinder bei internationalen Adoptionen;
- unterstützen und beraten Sie in Verfahren der Annerkennung internationaler Adoptionen vor den Familiengerichten.
Sie möchten sich über Adoptionsvermittlungsstellen informieren oder uns Ihre Erfahrungen mitteilen?
Inlands- wie Auslandsadoptionen können in Deutschland durch Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft oder durch die Adoptionsvermittlungsstellen bei den Jugendämtern durchgeführt werden.
Die Zentrale Adoptionsstelle fungiert dabei als Genehmigungsbehörde für die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen und die Zulassung von Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft.
Die Zentrale Adoptionsstelle ist zuständig
- für die Genehmigung von Ausnahmen vom gesetzlichen Gebot, die Adoptionsvermittlungsstelle mit zwei Fachkräften auszustatten;
- für die Zustimmung zur Einrichtung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen in kommunaler Trägerschaft;
- für die Erteilung der Gestattung zur internationalen Adoptionsvermittlung an die Jugendämter im Einzelfall oder generell für bestimmte Herkunftsländer.
Fachberatung
Diplom-Sozialpädagogin Heike Kirstges
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6294
- faxTelefax:
- 0221 8284-3603
- E-Mail:
- heike.kirstges@lvr.de
Diplom-Sozialarbeiter Wolfgang Köhler
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6296
- faxTelefax:
- 0221 8284-1465
- E-Mail:
- wolfgang.koehler@lvr.de
Diplom-Psychologin Anja Plück
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6295
- faxTelefax:
- 0221 8284-3359
- E-Mail:
- anja.plueck@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
Rundschreiben: Zentrale Adoptionsstelle
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Nr. 761 vom 21.10.2011 (PDF, 212 KB)
1. Personelle Veränderungen und Zuständigkeiten in der zentralen Adoptionsstelle
2. Alter von Adoptionsbewerbern
3. Entwicklungsberichte im Rahmen der Adoptionsbegleitung gem. § 9 AdVermiG
4. Informationen aus dem Bereich der internationalen Adoptionsver-mittlung
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Nr. 678 vom 05.02.2010: (PDF, 39 KB)
Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, Erdbebenkatastrophe in Haiti
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Nr. 562 vom 18.04.2008: (PDF, 25 KB)
Nachberichterstattung Russische Föderation / Zweifelhafte Vaterschaftsanerkenntnisse / Leihmutterschaften
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Nr. 482 vom 24.08.2006: (PDF, 726 KB)
International Child's Care Organisation e.V. (ICCO e.V.)
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Nr. 476 vom 10.07.2006: (PDF, 18 KB)
Entzug der Anerkennung der International Child's Care Organisation e.V. in Hamburg als Auslandsvermittlungsstelle
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Nr. 469 vom 19.04.2006: (PDF, 81 KB)
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV)
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Nr. 431 vom 20.05.2005: (PDF, 2,34 MB)
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die in Adoptionsvermittlunsverfahren zu erstattenden Kosten (AdVermiStAnKoV) vom 18.05.2005
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Nr. 421 vom 01.03.2005: (PDF, 94 KB)
1. Adoption durch Lebenspartner, 2. Deutscher Verein für öffentliche und private Vorsorge; Internationaler Sozialdienst, 3. Länderinfos, 4. Jahresmeldung an die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA), 5. Flutkatastrophe in Südostasien und Afrika, 6. Fortbildung
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Nr. 388 vom 06.02.2004: (PDF, 80 KB)
Aktuelle Mitteilungen rund um das Thema Adoption an die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und freien Träger
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Nr. 351 vom 09.12.2002: (PDF, 31 KB)
Leitlinien zur Errichtung von Adoptionsvermittlungsstellen bei Jugendämtern
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Nr. 313 vom 23.11.2001: (PDF, 20 KB)
Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts
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Nr. 312 vom 23.11.2001: (PDF, 16 KB)
Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption; Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts
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