Zum Inhalt springen

Was ist Maßregelvollzug?

Im Maßregelvollzug werden nach § 63 und § 64 StGB kranke oder suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter untergebracht. Der Auftrag des Maßregelvollzugs ist es, diese Menschen zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen.

Der Landschaftsverband Rheinland unterhält ein Netzwerk von Spezialeinrichtungen für den Maßregelvollzug. Diese gewährleisten die sichere Unterbringung und qualifizierte Behandlung psychisch kranker Straftäterinnen und Straftäter in enger Zusammenarbeit mit den Maßregelvollzugskliniken, den Einrichtungen der Eingliederungshilfen und den sozialpsychiatrischen Nachsorgeeinrichtungen des LVR.

Das Angebot von baulich hoch gesicherten Bereichen in Kombination mit weniger gesicherten und offenen Einheiten an allen Standorten ermöglicht dabei eine durchgehende Behandlung, bei der sich der Sicherungs- bzw. der Lockerungsgrad an dem individuellen Behandlungsstand der Patientinnen und Patienten orientiert.

Der LVR stellt sicher, dass in einem differenzierten Versorgungssystem "Maßregelvollzug aus einer Hand" gewährleistet ist:

  • Gesicherte Behandlung in einer Maßregelvollzugseinrichtung,
  • Rehabilitationsbehandlung in einer Einrichtung für den Maßregelvollzug,
  • Beurlaubung und Entlassung in eine Einrichtung der Eingliederungshilfe oder in eine Wohnung, verbunden mit einer intensiven Betreuung durch die forensische Nachsorgeambulanz, und
  • Entwicklung eines Nachsorgesystems unter Einbeziehung qualifizierter Träger.

Als Einrichtungen des Maßregelvollzugs unterhält der LVR in seinen Kliniken Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld und Viersen forensische Fachabteilungen zur Behandlung von psychisch kranken Straftäterinnen und Straftäter.

Aufgabe der LVR-Kliniken ist es, diese Menschen im Spannungsfeld von Therapie und Sicherheit zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen.