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Ehrenamt und Selbsthilfe

Der LVR stellt Mittel bereit, um das ehrenamtliche Engagement für Menschen mit psychischer Belastung, Erkrankung oder Behinderung und deren Angehörigen zu fördern. Die ehrenamtlich Tätigen leisten mit der freiwilligen, partnerschaftlichen und unentgeltlichen Hilfe einen wichtigen Beitrag zur Ergänzung der professionellen Angebote für diese Personengruppe.

Förderung von Ehrenamt und Peer-Counseling in der Selbsthilfe

Seit 1985 konnten mit den freiwilligen Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) über 115 ehrenamtliche Initiativen, Selbsthilfegruppen oder auch Privatpersonen im gesamten Rheinland unterstützt werden.

Mit dem freiwilligen Zuschuss des LVR für Ehrenamt und Peer-Counseling in der Selbsthilfe sollen unter anderem Maßnahmen und Aktivitäten gefördert werden, die das Ziel verfolgen:

  • die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern,
  • die psychiatrische und psychosoziale Versorgung durch persönliche Zuwendung zu verbessern,
  • Betroffene und Angehörige zu beraten,
  • den Abbau von Vorurteilen gegenüber psychischer Erkrankung in der Gesellschaft zu bewirken,
  • die Beratung durch Betroffene für Betroffene bzw. deren Angehörige (Peer-Counseling) zu ermöglichen.

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Unterlagen und Formulare zur Förderung

Die aktuellen Förderkriterien zur Förderung von Ehrenamt und Peer-Counseling in der Selbsthilfe sowie alle notwendigen Formulare zur Antragsstellung können als PDF per E-Mail angefordert werden.

Das Antragsformular sowie der Verwendungsnachweisvordruck stehen als LIP-Formular zur Verfügung.

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Ihre Ansprechpersonen im LVR-Dezernat 8

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Guido Gierling

Telefon

workTelefon:
+49(221)809-6941
faxTelefax:
+49(221)8284-1843

E-Mail

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Daniela Cirimele

Telefon

workTelefon:
+49(221)809-6335
faxTelefax:
+49(221)8284-1262

E-Mail

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Weitere Informationen und Unterstützung bekommen Sie auch beim Landesbetreuungsamt.

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