Bereitstellung von Pflanzgut
Der LVR fördert aufgrund eines Beschlusses des Landschaftsausschusses Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung kulturhistorisch begründeter Landschaftsbilder durch die Bereitstellung von Pflanzgut.
- Hintergrund der Förderung
- Förderfähige Gehölzelemente
- Fördermöglichkeiten
- Verantwortung der Antragstellenden
- Informations- und Antragsunterlagen
- Kontaktmöglichkeiten
Hintergrund der Förderung

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- Ernte auf einer Hochstamm-Obstwiese
Ein wesentliches Element unserer Kulturlandschaft ist das enge Nebeneinander von landwirtschaftlich geprägter und genutzter, z. T. technisch überformter Kulturlandschaft mit historisch gewachsenen Elementen. Die zahlreichen alten Ortskerne, Dörfer und Weiler sowie Schloss- und Burganlagen innerhalb der agrarisch genutzten Kulturlandschaft bestimmen mit ihren charakteristischen Gehölzbeständen wie Hausbäumen, Baumreihen und -gruppen, Alleen, Obstwiesen oder Hecken das Landschaftsbild am Niederrhein ebenso wie im Bergischen Land und in der Eifel, aber auch in der Börde und im Umfeld unserer großen Städte.
Diesen kulturlandschaftsprägenden Gehölzbeständen widmet der Landschaftsverband besondere Aufmerksamkeit und möchte deren Erhaltung durch eine gezielte Bereitstellung von Pflanzgut sichern und ergänzen.
Förderfähige Gehölzelemente
Folgenden Gehölzelementen kommt eine besondere kulturlandschaftsprägende Bedeutung zu:
- Hochstamm-Obstwiesen
- Hecken
- Allen und Baumreihen sowie
- Einzelbäumen an markanten Stellen
Fördermöglichkeiten
Für eine Förderung in Frage kommen sowohl die Neuanlage als auch die Ergänzung bestehender oder die Wiederherstellung historisch begründeter Gehölzstrukturen, dies gilt besonders für Obstwiesen.
Die geförderten Flächen unterliegen stichprobenhaften Überprüfungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LVR-Fachbereichs Umwelt.
Der LVR-Fachbereich Umwelt sammelt Anträge aus seinem Zuständigkeitsbereich und berät auf Grundlage kulturlandschaftlicher Kriterien die an Pflanzmaßnahmen interessierten Bürgerinnen und Bürger. Wünschenswert ist, wenn Anträge von Heimatvereinen, Naturschutzverbänden oder Gemeinden gebündelt gesammelt und vor Ort betreut werden.
Danach erfolgt durch den Landschaftsverband die Zusammenfassung räumlich nahe gelegener Pflanzmaßnahmen, die gebündelte Ausschreibung und die Auslieferung der Gehölze an einen zentral gelegenen Auslieferungsort zur Abholung. Die Auslieferungen erfolgen im Spätherbst.
Zur Verfügung gestellt wird ausschließlich bodenständiges Pflanzgut, d.h. heimische Bäume und Sträucher sowie in der Region bewährte Obstsorten als Hochstämme aus Qualitätsbaumschulen im Rheinland.
Verantwortung der Antragstellenden
Da die Auslieferung erst nach Prüfung aller Flächen erfolgen kann ist eine vorzeitige oder individuelle Auslieferung des Pflanzgutes in keinem Fall möglich!
Die Antragstellenden müssen den Transport zur Pflanzfläche selbst organisieren, die Pflanzung selbst durchzuführen, die Anwuchspflege der Gehölze zu übernehmen und deren Bestand langfristig zu garantieren.
Zudem werden alle geförderten Flächen an die jeweils zuständige Untere Landschaftsbehörde gemeldet und sind damit gemäß §47 Landschaftsgesetz NRW "Gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil".
Informations- und Antragsunterlagen
Antragsschluss ist der 30.06. (Datum den Eingangs im LVR-Fachbereich Umwelt) des jeweiligen Jahres.
Kontaktmöglichkeiten
Pflanzgut-Team
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-3510
- faxTelefax:
- 0221 8284-0109
- E-Mail:
- pflanzgut@lvr.de




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