Fachbereich Schulen
Der LVR-Fachbereich Schulen und Serviceleistungen stellt für die LVR-Förderschulen die äußeren Rahmenbedingungen, damit alle Schülerinnen und Schüler die Lernchancen erhalten, die ihren individuellen Fähigkeiten entsprechen. Er ist Competence Center für Personenbeförderung.
Schulträger LVR

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Als regionaler Kommunalverband ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Träger von 41 Förderschulen und zwei Schulen für Kranke an verschiedenen Orten im Rheinland. Schon der Rechtsvorgänger des LVR, der Provinzialverband der Rheinprovinz, war Träger von Sonderschulen für Blinde und Gehörlose.
Mit der Änderung des Schulrechts für das Land Nordrhein-Westfalen (1969) wurde die Trägerschaft der Behindertenschulen zur Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Neben Gemeinden und Kreisen wurde auch der LVR gesetzlich verpflichtet, Sonderschulen zu gründen und fortzuführen.
Ab 1971 übernahm der LVR neben der Blindenschule (heute: LVR-Förderschule; Förderschwerpunkt Sehen) und den Gehörlosenschulen (heute: LVR-Förderschulen; Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation) sukzessive die Beschulung von sehbehinderten, schwerhörigen, körperbehinderten und sprachbehinderten Kindern und Jugendlichen. Als berechtigter Schulträger gründete er außerdem die LVR-Schulen für Kranke in Bedburg-Hau und Viersen.
Als Schulträger sorgt der LVR für den notwendigen Schulraum und die erforderliche Sachausstattung, einschließlich des Schulträgerpersonals in den Schulen und Schulinternaten. Darüber hinaus organisiert und finanziert er die Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit ca. 1.300 Schulbuslinien im Schülerspezialverkehr.




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